7. Barfüßerstraße 11 (Landratsamt): Organisation und Vollzug der Deportationen
Im Oktober 1941 begann bereits die systematische Deportation der Juden aus Deutschland, obwohl erst am 20. Januar 1942 auf der sog. "Wannsee-Konferenz" genaue Details zur "Endlösung der Judenfrage" geklärt wurden. Der "Erlass zu Entscheidungen der Judenfrage" von 1939 zeigt, dass die zeitlich vorher gertroffenen Maßnahmen vor allem erst einmal dazu dienten, jüdische Mitbürger aus der Gesellschaft auszugrenzen [Dok. 1]. Dieses Vorhaben sollte mit der "Kennzeichnungspflicht für Juden" von 1941 weiter realisiert werden [Dok. 2 ].
Das Handeln der Behörde im August 1942 spiegelt die Klärung der o.g. Überlegungen wider: Sie gibt die Anweisungen der Gestapo von oben an die Bürgermeister des Kreises wieder, in denen alle Abläufe genau koordiniert sind, um eine "reibungslose Deportation" zu gewährleisten. Dabei werden zwei Aspekte besonders deutlich: Die menschenunwürdige Behandlung der Deportierten - der Versuch, die Betroffenen so lange wie möglich in Unkenntnis ihrer genauen Situation und der auf sie zukommenden Ereignisse zu halten, um das Entstehen von jedweder Unruhe vermeiden. Die sachliche Sprache, in der über das Schicksal von Menschen bestimmt wird, die - schon vollkommen entrechtet - nun den letzten Teil ihrer Existenz zurücklassen müssen, spiegelt verwaltungsmäßige Richtigkeit vor. Hierfür spricht auch die Verwendung des euphemistischen Begriffs "ausgewandert" für den Verbleib der Deportierten, der das wahre Vorgehen verschleiert und das Leid der Opfer zusätzlich verhöhnt [Dok. 3 , 4 , 5 ].
Der zweite Aspekt betrifft die schamlose Aneignung von Wertsachen und Gegenständen, die ganz selbstverständlich beschlagnahmt werden und in den Besitz des Finanzamts übergehen [Dok. 6 ].
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