Landräte, Bürgermeister und Polizei werden über aktuelle Regeln zur Behandlung von jüdischen Mitbürgern informiert - zu den Themen Wohnen, "Judenbann", Pensionen, Mischehen:
So wird u.a. geklärt, dass jüdische Familien in gemeinsamen Häusern zusammengepfercht werden können [Vgl. auch das "Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden" vom 30. April 1939].
Zum sog. "Judenbann" hält das Schreiben fest, dass Juden zwar noch Straßenbahnen benutzen dürfen, aber von Hotels, die bei NS-Angehörigen beliebt sind, ferngehalten werden müssen. Den Städten bliebe es aber selbst überlassen, ob sie jüdischen Mitbürgern z.B. die Nutzung von Schwimmbädern untersagen wolle.
Das Schreiben definiert außerdem, dass pensionierte jüdische Beamte zwar ein Anrecht auch ihre Pension hätten, diese aber durchaus gekürzt werden dürfe.
Zuletzt klärt das Schreiben darüber auf, wie "Mischehen" zu behandeln sind und unterscheidet dabei zwischen Ehepaaren mit und ohne Kinder. Auch spiele es eine Rolle, ob der Ehemann oder die Ehefrau jüdisch sei.
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