Das Schreiben an den Marburger Bürgermeister skizziert den Ablauf der für den 7. September 1942 geplanten "Evakuierung"; betroffen sind die noch im Marburger Kreis lebenden jüdischen Mitbürger.
Damit die Ausführenden den "Sammeltransport" schneller und leichter zusammenstellen können, wird bestimmt, dass sich die Betroffenen schon einen Tag früher, also am. 6. September, am Bahnhof einfinden und die Nacht dort verbringen müssen. Die Bestimmungen zur Gepächmitnahme sind eindeutig: Lediglich ein Koffer oder ein Rucksack darf mitgeführt werden. Bargeld und andere Wertsachen seien, so wird angeordnet, vollständig mitzubringen; um Aufregung unter den Wartenden zu vermeiden, solle ihnen dieses jedoch erst im Kasseler Sammellager abgenommen werden.
Damit sich Behörden und Finanzamt schon einen Überblick über den zu erwartenden Gewinn verschaffen können, müssen die betroffenen Familien bereits im Vorfeld Listen über das Inventar, das sie zurücklassen müssen, anfertigen.
Gleichzeitig ergeht die Anordnung, die deportierten Juden als "ausgwandert" in den Behörden zu führen.
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