Dokument 2
Schreiben des Landrats Marburg betr. der "Kennzeichnungspflicht für Juden" vom 9. September 1941
Urheber
Landrat des Marburger Kreises
Datum
09.09.1941
Bestand/Inventar
HStAM 180 Marburg Nr. 4822
Das Schreiben enthält Anordnungen zur Diffamierung und Stigmatisierung der jüdischen Mitbürger: Denn fortan haben Juden ab dem 6. Lebensjahr den Judenstern zu tragen, der "sichtbar auf der linken Brust des Kleidungsstückes" befestigt werden muss. Er kostet 10 Pfennig und muss pfeglich behandelt werden.
Weitere Einschränkungen kommen hinzu: So dürfen Juden sich nur mit einem schriftlichen Nachweis der örtlichen Polizei aus ihrer Wohngemeinde entfernen. Außerdem ist ihnen untersagt, Orden oder ähnliche "Ehrenabzeichen" zu tragen. Das Übertreten der Verbote wird je nachdem mit einer Geldstrafe oder einer 6-wöchigen Haft bestraft.
Bearbeiter: br — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=10023
—
URL dieser Ausstellung: http://digam.net/index.php?exp=258
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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