4. Die Verschwörer vor dem Volksgerichtshof
Hintergrund für das Entstehen des Volksgerichtshofes war der Prozess zum Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933, in dem der Hauptangeklagte Marinus van der Lubbe die Todesstrafe erhielt, die anderen vier aber freigesprochen wurden. Das Reichsgericht in Leipzig, das damals höchste Gericht Deutschlands, erwies sich also im nationalsozialistischen Sinne als nicht zuverlässig. Daher wurde der Volksgerichtshof als Sondergericht zur Aburteilung politischer Straftaten mit dem "Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens" vom 24. April 1934 geschaffen und tagte erstmals am 1. August 1934.
Die Senate, die Spruchkörper des Gerichts, beinhalteten zwei Berufsrichter und drei "Volksrichter", juristische Laien bspw. aus der Partei. Die Richter wurden allesamt, auf Vorschlag des Reichsjustizministers, von Hitler ernannt. Präsidenten des Volksgerichtshofes waren Fritz Rehn(1934), Otto Georg Thierack(1936-42), Roland Freisler (1942-45) und Harry Haffner(1945).
Der Volksgerichtshof war auf kurze Prozesse ausgelegt und arbeitete unter dem Motto "Recht ist, was dem Volk nützt". Angeklagte konnten ihren Verteidiger nicht frei wählen und keine Rechtsmittel gegen Urteilsprüche einsetzen, lediglich ein Gnadengesuch bei Adolf Hitler war möglich.
Der Senat unter Vorsitz Roland Freislers fällte rund 2600 Todesurteile von den ingesamt etwa 5200 Todesurteilen des Volksgerichtshofes. Freisler führte den Vorsitz u.a. bei Prozessen gegen die Rote Kapelle, Weiße Rose, den Kreisauer Kreis und den Verschwörern des 20. Juli 1944. Bei dem Prozess gegen letztere, nach Verkündung der Todesurteile, rief Erich Fellgiebel am 10. August 1944 dem Präsidenten des Volksgerichtshofes, Freisler, zu: "Beeilen Sie sich mit dem Aufhängen, Herr Präsident, sonst hängen Sie früher als wir"
In diesem Ausstellungsraum befinden sich u.a. Bilder der Verschwörer des 20. Juli vor dem Volksgerichtshof (Dokument 4.2), das Urteil der Volksgerichtshofes im Prozess gegen die Verschwörer (Dokument 4.4), Reaktionen seitens der nationalsozialistischen Presse (Dokument 4.3.0) und Propaganda (Dokument 4.3.1) und Kurt Hassels Bericht über die Gestapohaft von Erich Fellgiebel (Dokument 4.5)
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