4. Geografische Übersicht über die Gebiete des neuen Staates Westphalen
Das Gebiet des Königreichs Westphalen vereinte, nach seiner Gründung im Jahre 1807, ca. 2 Millionen Einwohner auf einer Fläche von rund 40.000 km2. Schnell wurde es zu einem wichtigen Bestandteil des im Jahre 1806 von Napoleon gegründeten Rheinbundes und somit in das von Frankreich dominierte Europa intregriert [Dokument 1]. Geografisch wurde das Königreich Westphalen [Dokument 2] durch den Art. 34 der westphälischen Verfassung [Raum 2, Dokument 2.0] in Departemente eingeteilt, die selbst wiederum in verschiedene Distrikte und Kantone untergliedert wurden. Diese Bestimmungen wurden später in weiteren königlichen Dekreten noch näher spezifiziert [Dokument 3]. Es wurde dabei festgelegt, dass die Anzahl der Departements nie unter 8 und auch nie über 12, die Anzahl der Distrikte weder unter 3 noch über 5 geraten durfte. Um jegliche Erinnerung an die alten Dynastien zu vermeiden, wurden sie nach französischem Vorbild nach regionalen Flüssen und Bergen benannt.[1] So setzt sich das Königreich Westphalen schließlich aus folgenden 8 Departements zusammen:
Elbe-Departement [Dokument 6] |
Fulda-Departement [Dokument 7] |
Harz-Departement [Dokument 8] |
Leine-Departement [Dokument 9] |
Ocker-Departement [Dokument 10] |
Saale-Departement [Dokument 11] |
Werra-Departement [Dokument 12] |
Weser-Departement [Dokument 13] |
Das größte und bevölkerungsreichste Departement ist dabei das Weser- Departement, das flächenmäßig kleinste das Leine- Departement. Der Regierungssitz des Königreichs war Kassel, wobei die Stadt zugleich auch die Hauptstadt des Fulda-Departements bildete. Als Residenz des Westphälischen Königs wurde daher das Schloß Wilhelmshöhe auserkoren, das Jérôme während seiner Herrschaft in Napoléonshöhe umbenennen ließ.
Neben der geographischen Landeseinteilung stellte die Westphälische Verfassung auch eine politische Neuordnung dar [Dokumente 4, 5] . So legte sie fest, dass jedes Departement durch einen vom König bestimmten Präfekten verwaltet werden sollte, dem sowohl ein Präfekturrat als auch ein General-Departementsrat zur Seite gestellt wurde (Art. 35). Die einzelnen Distrikte wiederum wurden unter die Aufsicht von Unterpräfekten und Distriktsräten, die Kantone und Munizipien unter die Aufsicht von Maires [2] und Munizipalräten gestellt (Art.36/37). Zusätzlich wurde in jedem Departement ein so genanntes Departementskollegium eingerichtet, dessen Mitglieder z.B. das Wahlrecht für die Reichsstände inne hatten (Art. 39- Art. 44).
Im Laufe seines Bestehens von 1807 bis 1813 hat das Königreich insgesamt zweimal seine Gestalt verändert. Im Jahre 1810 wurde Westphalen in Folge der Erwerbung des von Frankreich eroberten Gebiets des Kurfürstentums Hannover durch die Départements Aller (Hauptstadt Hannover), Nord (Hauptstadt Stade) sowie Niederelbe (Hauptstadt Lüneburg) erweitert. Allerdings wurden die Departements Nord und Niederelbe bereits im Jahre 1811 wieder aufgelöst. In Folge der von Napoléon verordneten Kontinentalsperre für England wurden dem französichen Staatsgbiet die Niederlande und große Teile Nord-Westdeutschlands zugesprochen, um die Nordseeküsten unter Kontrolle zu bringen. Zusätzlich musste Westfalen einen großen Teil des Weser-Departements abtreten, dessen Reste mit dem Fulda-Departement zusammengelegt wurden. In diesen Grenzen verblieb Westphalen dann bis zu seinem Ende im Jahre 1813 [Dokument 2].
Anmerkung:
Die in diesem Raum dargestellten Departementskarten des Königreichs Westphalen (vgl. Dokumente 6 bis 13) wurden 1809 auf höchsten königlichen Befehl von einem Herr Smalian entworfen, von demselben und den Herren Jahn, Ilse und Gockel gezeichnet und im Verlag des Geograph. Institus in Weimar herausgegeben.
[1] Vgl. A. Kleinschmidt: Geschichte des Königreichs Westphalen, Gotha 1893, S.24ff.
[2] Der Maire ist ein französicher Verwaltungsbeamter, der dem deutschen Bürgermeister entspricht.
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