Schaubild zur Veranschaulichung der Landesverwaltung des Königreichs Westphalen durch Departemente, festgelegt nach den Verfassungsartikeln 34-44.
Die Verwaltung der Departemente erfolgt durch einen Präfekten, dem ein Präfekturrat und ein Departementsrat zur Seite stehen. Dieser Aufbau erfolgt auch in ähnlicher Art in den unteren Verwaltungseinheiten. Distrikte werden von Unterpräfekten und einem Distriktsrat, Kantone und Munizipalitäten von Maires und Munizipalräten verwaltet.
Neben dieser Verwaltungsstruktur wird in jedem Departement des weiteren ein unabhängiges Departementskollegium errichtet, dessen Aufgabe im Kern in der Wahl der Abgeordneten für die Reichstände, Departementsräte, Distriktsräte und Munizipalräte liegt.
Anmerkungen:
Für den weiteren Aufbau des Königreichs Westfalen vergleichen Sie bitte auch die Schaublider über die Verfassung [Raum 2, Dokument 3] und das neue Justizwesen [Raum 3, Dokument 2].
Für die Erstellung des Schaubildes wurde neben der Verfassung des Königreichs Westphalens (nach dem königlichen Dekret vom 7. Dez. 1807) folgende Literatur verwendet:
U. Muras: Reaktionen auf die napoléonische Herrschaft im Werra-Departement des Königreichs Westfalen 1807-1813, (Magisterarbeit) Marbug 1992, S. 16f.
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