Dokument 3
Königliches Dekret vom 24. Dezember 1807 wodurch die Einteilung des Königreichs in acht Departemente angeordnet wird.
Urheber
Königliche Buchdruckerei
Datum
24.12.1807
Bestand/Sign.
HStAM Bibliothek: Sig. IX B 4496, Gesetzes Bulletin von 1808, 1. Teil.
Bestand/Inventar
8 Seiten (S. 66-75 des Gesamtwerks)
Königliches Dekret vom 24. Dezember 1807 wodurch die Einteilung des Königreichs in acht Departemente angeordnet wird.
In diesem Dekret vom 24. Dezember 1807 wird die bereits im Art. 34 des ersten Gesetzes Bulletin geforderte Einteilung des Königreiches Westphalen in acht Departemente näher spezifiziert. Es werden noch einmal genaustens die Gebiete des Königreiches und ihre jeweilige Departementzughörigkeit aufgeführt.
Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=5553
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