II. Die "Judenfrage" im Zeitalter der Reformation
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts lebten weder in England noch in Frankreich oder auf der iberischen Halbinsel Juden. Aus England wurden die Juden bereits 1290 per Dekret des Königs Eduard I. vertrieben. In Frankreich dauerte es noch ein Jahrhundert bis 1394 Karl IV. eine Gesamtausweisung der Juden aus seinem Herrschaftsbereich verordnete und durchführte. In Spanien, wo sich seit Jahrhunderten ein kulturelles und geistiges Zentrum der Juden befand, wurden diese ein weiteres Jahrhundert geduldet, bis sie 1492 nach langen Verfolgungen zu entscheiden hatten: entweder traten sie ins Christentum über, oder sie mussten das Land verlassen. Lediglich vier Jahre später wurden sie aus Portugal durch König Manuel I. ausgewiesen. In Zusammenhang mit dieser Vertreibung sind noch die Ausweisungen aus Sizilien (1493), Navarra (1498) und Neapel (1510) zu erwähnen. Alle diese Vertreibungen waren der End- und Höhepunkt einer langen Geschichte der Verfolgungen und Diskriminierungen.
Der größte Unterschied zwischen der Situation der Juden in Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und der der Juden in den anderen (westeuropäischen) Ländern war, dass die ersteren nicht eine Gesamtvertreibung erleiden mussten, sondern immer lokale beziehungsweise regionale Ausweisungen. Außer in den Städten Frankfurt am Main und Worms – und vorübergehend noch bis 1519 in Regensburg – waren zu Beginn der Neuzeit alle Zentren jüdischen Lebens im Deutschen Reich vernichtet. Vor allem nach der großen Pestwelle und im Verlauf des 15. Jahrhunderts wurden die Juden aus allen bedeutenden Reichsstädten und einigen Territorien vertrieben.[1] Oft endete die Ausweisung mit der Verdrängung der Juden aus dem Stadtinneren in die umliegenden Dörfer, in anderen Fällen in das angrenzende Territorium. Der Grund dafür, dass eine Gesamtvertreibung nicht durchgeführt wurde und gar nicht möglich war, lag im Bestehen des Reiches aus mehreren sich gegenseitig konkurrierenden Territorien, was ein einheitliches Handeln unmöglich machte.
Ein anderer Unterschied bestand darin, dass die Juden im deutschen Reich dem päpstlichen wie auch gleichzeitig dem kaiserlichen Schutz unterstanden. Die Päpste nahmen die Juden mit den „Sicut-Judeis“ Bullen wegen der sich wiederholenden Angriffe und Pogrome während der ersten Kreuzzüge unter ihren Schutz. Auch die Aufnahme der Juden unter den Schutz des Kaisers (seit 1236 ) war eine Reaktion auf Verfolgungen und Prozesse gegen Juden. Allerdings war die Entscheidung, die Juden in die Schutzherrschaft und Kammerknechtschaft des Kaisers aufzunehmen, mit ökonomischen und politischen Interessen verbunden. Der Kaiser konnte sich nun durch eine besondere Judenschutzsteuer wirtschaftliche Vorteile versprechen. Gleichzeitig konnte er bei seinen Auseinandersetzungen mit dem Papst über die hegemoniale Herrschaft durch die direkte Schutzherrschaft über die Juden seinen universellen Machtanspruch geltend machen.
Allerdings bestand seit 1286 durch das Mandat Rudolfs von Habsburg die Möglichkeit, die Judenschutzrechte an Dritte zu verleihen, was die Juden de facto zum Objekt des Kaisers machte, da sie nicht mehr in personalen Beziehung zum Herrschaftsträger stehen mussten. In den folgenden Jahrhunderten erfuhren die Judenschutzrechte eine gewisse Territorialisierung und Kommerzialisierung. Diese Entwicklungen traten dadurch ein, dass die „kaiserliche[n] Schutzrechte sukzessiv in Form von Judenregalien an territoriale Herrschaftsträger verliehen“ beziehungsweise verpfändet wurden.
Dass der Schutz des Kaisers beziehungsweise der jeweiligen Obrigkeit im 14. und 15. Jahrhundert nachließ, hatte vor allem ökonomische Gründe. Die Juden, die zu einem nicht unbeträchtlichen Teil in den Geldgeschäften tätig waren [2], waren eine sichere Einnahmequelle für die Herrscher, da das Geld der Juden ihr Geld war, denn die Juden waren ihr Besitz. Allerdings begann die fiskalische und ökonomische Bedeutung der Juden in dieser Zeit zu schwinden. Im Zuge der Verfolgungen infolge der Pestwellen verloren viele Juden ihr gesamtes Vermögen und viele jüdische Gemeinden lösten sich auf. Als ein paar Jahrzehnte später König Wenzel eine Judenschuldtilgung verordnete, welche arme Christen bis zu einer festgesetzten Frist von ihrer Schulden befreite, erlitt die finanzielle Kraft der Juden einen weiteren Schlag. Schließlich bildete sich eine christliche Konkurrenz auf dem Gebiet der Geldgeschäfte heraus, welche die Juden aus dem lukrativen Geschäft verdrängte, und ihre fiskalische Bedeutung noch weiter verminderte.
Da die Juden nun ihre Geldgeschäfte mit der Mittel- und Unterschicht treiben mussten, entstanden latente soziale Konflikte, die der Obrigkeit Grund zur Sorge bereiteten. Aufgrund dieser sozialen Spannungen und wegen des Verlustes an ökonomischer Bedeutung bestand für die Herrscher kein besonderes Interesse, die Juden in ihren Städten beziehungsweise Territorien zu dulden. Hinzu kam, dass viele Herrscher ihren Herrschaftsbereich von äußeren Einflüssen reinigen wollten. Die Juden, die unter direktem Kaiserschutz standen, galten als Störfaktor für die ‚Autonomie' der regionalen Herrscher.
Die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts stand im Zeichen von Umbrüchen in allen Lebensbereichen. Der Prozess der Herausbildung der territorialen Staaten führte zur Auflösung der mittelalterlichen, auf ein gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Herrscher und Vasall beruhenden Herrschaftsform. Damit verbunden waren auch die Auseinandersetzungen der Kaiser mit den Fürsten und städtischen Magistraten um die universellen und partikularen Rechte und um Macht. Im wirtschaftlichen Bereich begann sich ein frühkapitalistisches Wirtschaftssystem zu etablieren, das alle bis dahin bekannten und praktizierten Wirtschaftsbeziehungen veränderte – vor allem was die Geldwirtschaft betrifft. Dazu kamen noch mehrere Krisenjahre, in denen es Ernteausfälle, Pestwellen und andere Epidemien sowie kriegerische Auseinandersetzungen gab. Auch klimatische Veränderungen verschärften diese Entwicklungen. Schließlich trug auch das Bevölkerungswachstum zur Verknappung der Ressourcen und diese wiederum zu Teuerungswellen bei. Wachsende Armut, soziale Unruhen und gegenseitiges Misstrauen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen waren die Resultate dieser Entwicklungen.
In dieser Zeit der Unruhen und Umbrüche kamen zwei neue geistige Strömungen auf, die auch eine neue Elite von Gelehrten hervorbrachten, die die Missstände der Gesellschaft und des Staates benannte und kritisierte. Die erste dieser Strömungen war der Humanismus, der als „Ausdrucksform des geistigen Lebens der Renaissance“ [3] angesehen werden kann. Die zweite war die Reformation, die zwar in erster Linie eine rein theologische Angelegenheit war, die aber zu massiven Veränderungen in der deutschen und europäischen Politik und Gesellschaft führte beziehungsweise diese aktiv mitgestaltete.
Charakteristisch für beide Strömungen waren ihre Orientierung an der (paganischen bzw. christlichen) Antike und der Versuch, die Gesellschaft nach ihren Idealen zu reformieren. Deswegen gerieten sie häufig in Konflikt mit den alten politischen, religiösen und Bildungseliten. Gemeinsam war beiden Strömungen auch die Bedeutung, die sie den antiken Sprachen und Schriften beimaßen. In diesem Kontext spielte sowohl ihre Hochschätzung der hebräischen Sprache als auch die Wiederentdeckung des Alten Testaments als Quelle der eigenen Religion eine wichtige Rolle. Aus diesen beiden Gründen – die Reform der Gesellschaft und das wachsende Interesse am Hebräischen und am Alten Testament – mussten sich die neuen Gelehrten mit den Juden ihrer Zeit, die Teil der Gesellschaft waren, und mit dem Judentum, das der Ursprung der christlichen Religion war, auseinandersetzen. Sie mussten sich mit ihnen befassen und manche grundsätzliche Fragen erörtern: Welchen Platz sollten die Juden in einer neu geordneten christlichen Gesellschaft haben? Sollte man sie dulden und sogar in die Gesellschaft integrieren? Oder sollte man sie lieber vertreiben und so wenige Kontakte wie möglich mit ihnen pflegen? Welche Rechte standen ihnen zu, welche sollten ihnen eingeräumt und welche verweigert werden? Die Beschäftigung mit solchen politisch-rechtlichen Fragen – für die Zeit als weltliche Fragen angesehen – bildete die ‚Judenfrage‘ [4] für das Deutschland des frühen 16. Jahrhundert.
Diese Fragen wurden aber nicht in einem luftleeren Raum gestellt. Die neuen Gelehrten mussten um ihre Ideen und Überzeugungen gegen die alten Eliten ringen. Es kam zu spektakulären Streiten, die mit dem neuen Medium der Flugschriften eine breite öffentliche Aufmerksamkeit erregten. Auch die „Judenfrage“ wurde immer öfter öffentlich debattiert. Der erste dieser Streite war die Schriftenschlacht zwischen Johannes Reuchlin und dem Konvertiten Johannes Pfefferkorn über die Frage, „ob man den Juden ihre Bücher wegnehmen abtun und verbrennen soll“. Dieser Streit wurde bald zu einer grundlegenden Auseinandersetzung um die Rechte und den Status der Juden im Reich. Die Auffassung Reuchlins, dass die Juden Mitbürger im Reich seien, die nicht einer willkürlichen Repression, wie der Bücherkonfiskation ausgesetzt werden dürften, erregte die Gemüter der Zeit und löste die größte öffentliche Debatte im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation (und darüber hinaus) in der Phase unmittelbar vor der Reformation aus. Der Ausstellungsraum über den Reuchlin-Pfefferkorn-Streit skizziert die Anfänge dieser Debatte, als die „Judenfrage“ im Zentrum der Auseinandersetzungen stand.
Nicht umsonst heißt die hier dargestellte Epoche Reformationszeitalter. Die Reformation, die durch Martin Luthers 95 Thesen und die neue Theologie des Theologieprofessors und Augustinermönchen aufkam, verursachte in den darauffolgenden Jahrzehnten massive politische und soziale Auseinandersetzungen, die fast jeden Bereich des Lebens berührten. Auch in der „Judenfrage“ vertrat der große Reformator zunächst eine sehr ungewöhnliche und vor allem judenfreundliche Position. Dies änderte sich später und Luther wurde vom „Judenfreund“ zum „Judenfeind“. Seine späten Judenschriften beeinflussten mehr als jede andere politische oder theologische Meinung die Judenpolitik der protestantischen Fürsten und Städte. Der Ausstellungsraum über Martin Luther und die Juden zeichnet die wandelnde Einstellung des Reformators zu den Juden nach und zeigt, welche Einflüsse seine Schriften auf seine Zeitgenossen und die zeitgenössische Politik ausübten.
Das Zeitalter der Reformation war nicht nur eine Zeit der Verfolgungen und Polemik gegen bzw. über Juden. In dieser Zeit fand die Judenschaft im Reich auch eine außerordentliche Führung in der Person des Josel (Joseph) von Rosheim. Dieser Mann, der als der Befehlshaber der Juden im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation in die Geschichtsbücher eingegangen ist, war unumstritten die einflussreichste jüdische Person der Zeit. Als Reformator, Anwalt, Lehrer, Apologet, Führer und Fürsprecher wirkte er an allen Ecken des Reichs. Bei Fürsten, Bischöfen, städtischen Magistraten und beim Kaiser trat er für die Rechte seiner Glaubensgenossen ein, verteidigte sie gegenüber Beschuldigungen aller Art, verhinderte Verfolgungen und Vertreibungen gegen sie und erwirkte Privilegien, die ihre Existenz und ihr Wohl im Reich sicherten. Der Ausstellungsraum über Josel von Rosheim, den Befehlshaber der Judenschaft im Reich gibt einen bescheidenen Einblick in das Leben und Wirken dieses ungewöhnlichen Mannes, der viel dazu beitrug, dass die Juden im Reich sich politisch organisierten und für ihre Rechte kämpften.
Der Ausstellungsraum über die Judenpolitik Kaisers Karls V. versucht, diese in den Gesamtzusammenhang von Reformation und Reichspolitik zu bringen. Karl V. spielte beim Kampf der Juden (Josel von Rosheim) um eine sichere Existenz und den Erhalt ihrer Rechte eine herausragende, bislang zu wenig beachtete Rolle. Schon seit seinem Krönungstag 1520 gewährte, bestätigte und erneuerte der Herrscher den Juden Privilegien und Schutzbriefe. Dabei dehnte er den Wirkungsbereich älterer Privilegien über das gesamte Reichsgebiet aus, sodass alle Juden von diesen profitierten. Den Höhepunkt seiner Privilegienpolitik gegenüber den Juden erreichte er 1544 mit seinem großen Speyer-Privileg, das hier zum ersten Mal veröffentlicht wird. Dieses Privileg stellt das unmittelbare Gegenstück zu Luthers judenfeindlicher Agitation dar. Aber die Zeit seiner Regentschaft war, wie bereits erwähnt, eine sehr unruhige Periode. Es war vor allem eine Zeit der Umwälzungen und der Kaiser musste immer wieder an seiner hegemonialen Macht einbüßen. Eine zu judenfreundliche Politik hätte nicht standgehalten und wäre auch nicht im Sinne des fromm-katholischen Kaisers gewesen. Allerdings ist es bezeichnend, dass die Bestimmungen der Reichspolizeiordnungen über die Juden und ihre Geschäfte moderater als sonst ausfielen, als der Kaiser am Höhepunkt seiner Macht war.
Der letzte Abschnitt über die „Judenfrage“ im Zeitalter der Reformation beschäftigt sich mit der Judenpolitik des hessischen Landgrafen Philipps des Großmütigen . Als einer der ersten Landesherrscher (und als erster protestantischer Fürst) versuchte Philipp die „Judenfrage“ in seinem Territorium rechtlich zu regeln. Dabei musste er sowohl auf die reformatorische Theologie, der er sich verpflichtete, als auch auf die in der Reichspolizeiordnung festgehaltenen Bestimmungen sowie auf die Einschränkungen seiner Rechte über Juden, die ja bekanntlich dem direkten Schutz des Kaisers unterstanden, Rücksicht nehmen. Vor allem aber musste der Landgraf seine Politik mit seinem Gewissen vereinbaren können. Alle diese Aspekte spielten eine Rolle, als Philipp 1539 seine Judenordnung verabschiedete. Diese Auseinandersetzungen und die verschiedenen Akteure, die sich zu Wort meldeten, sollen anhand der Dokumente in diesem Abschnitt zum Vorschein kommen.
Die Geschichte der Juden im Reformationszeitalter nachzuerzählen, ist keine einfache Aufgabe. Verfolgungen, Vertreibungen, Agitation und Einschränkungen waren nur die eine Seite der Medaille. Die andere bildeten die Verteidigungsschriften und Fürsprachen für die Juden durch christlichen Theologen und Juristen sowie die Gesetze und Privilegien, die den Juden Schutz versicherten und Rechte gewährten. Dass dabei die gleichen Personen mal die Ankläger und mal die Verteidiger waren, war typisch für die Zeit. Die Haltung Luthers und Bucers sind ein Beispiel für dieses Phänomen. Aber auch die Politik des sächsischen Kurfürsten und in gewisser Weise die des Kaisers spiegeln diese Widersprüchlichkeit wieder.
Einen Teil der Geschichte der Juden zur Zeit der Reformation darf man dabei nicht vergessen: die Juden selbst. Sie blieben keinesfalls untätig, wenn es darum ging, für ihre Rechte zu kämpfen. Josel von Rosheim war zwar eine Ausnahme, was den Umfang seiner Tätigkeiten und die Erfolge, die er erzielen konnte, betrifft. Aber auch die Juden von Hessen und die aus Frankfurt sahen den Verfolgungen und drohenden Diskriminierungen nicht tatenlos zu. In jedem Ausstellungsraum wurde versucht, diese Seite der Geschichte mit zu erzählen und möglichst hervorzuheben, auch wenn die Bemühungen der Juden oder deren Anführer nicht immer erfolgreich waren.
Bearbeitet von: Avraham Siluk
[1] Folgende Vertreibungen verdienen eine Erwähnung: Innerösterreich (1420), Sachsen (1432), Bayern (1442/1450), Mecklenburg (1492), Württemberg (1498), Brandenburg (1510), Ansbach-Bayreuth (1515); aus geistlichen Territorien: Trier (1418), Würzburg (1453), Mainz (1470), Bamberg (1475), Passau (1478), Salzburg (1498); sowie aus den Reichstädten: Köln (1424), Augsburg (1440), Nürnberg (1498) und wie oben erwähnt Regensburg (1519).
[2] Dies hing mit Verdrängung der Juden aus den Handwerken und Zünften zusammen, die schon seit dem ersten Kreuzzug dokumentiert ist. Aber nicht nur dadurch wurden die Juden ausgegrenzt und ausgeschlossen. Die verschiedenen päpstlichen und seit dem 15. Jahrhundert vermehrt auch die obrigkeitlichen Edikte bewirkten die Ausgrenzung der Juden von der christlichen Gesellschaft in fast allen Bereichen des Lebens. So sollte es laut verschiedenen Mandaten und Ordnungen des 15. Jahrhunderts Juden nicht gestattet sein, christliche Bedienstete zu beschäftigen, und Christen sollte die Behandlung durch jüdische Ärzten verboten sein. Darüber hinaus mussten die Juden bestimmte Kleidungsstücke oder Kennzeichen tragen, die sie von den Christen unterschieden.
[3] Mit Renaissance wird die kulturelle Bewegung gemeint, deren Anfang in Italien zu finden ist, die eine Hinwendung zur Antike vollzog und den Wunsch nach deren Wiedergeburt hatte.
[4] Der Begriff Judenfrage stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist durch seine Verwendung durch Antisemiten und später durch die Nationalsozialisten negativ beladen. Deswegen soll dieser Begriff in diesem Rahmen in Anführungszeichen stehen.
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