81. 274 Marburg 125 Bd 2 Synagogenbrandstiftung 1938, Hauptakte Teil 2
Pogromnacht 1938 in Hessen
274 Marburg 125 Bd 4.1 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 2
Die Akte "StAM 274 Marburg, Nr. 125, Bd. 2" befasst sich unter anderem mit der Strafsache gegen den Schneidermeister Hans Steih als Hauptbeschuldigten wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge im November 1938. Die große Strafkammer des Landgerichts Marburg spricht am 16. September 1952 das Urteil.
Das Urteil vom 21. November 1947 (StAM 274 Marburg, Nr. 125, Bd. 1) wird aufgehoben, soweit es den Angeklagten Hans Steih betrifft. Steih wird wegen Aufforderung zu schwerer Brandstiftung an der Marburger Synagoge, in Tateinheit mit der Aufforderung zu schwerem Landfriedensbruch in einem Fall und wegen einfachem Landfriedensbruch in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch, zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Auf dieses Strafmaß wird die schon vorher verbüßte Strafe angerechnet.
Bearbeitet von Marcel Reck und Christian Siekmann
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