Dokument 3
Urteil der großen Strafkammer des Landgerichts Marburg gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Brandstiftung, Landfriedensbruch und einfachen Hausfriedensbruchs. Marburg, 16. September 1952
Urheber
Große Strafkammer des Landgerichts in Marburg
Datum
16.09.1952
Bestand/Sign.
HStAM 274 Marburg, Nr. 125, Bd. 2., Bl. 382 - 396v
Bestand/Inventar
16
In der Strafsache gegen den Schneidermeister Hans Steih spricht die große Strafkammer des Landgerichts Marburg am 16. September das Urteil:
Das Urteil gegen Hans Steih vom 21. November 1947 wird aufgehoben, soweit es den Angeklagten Hans Steih betrifft. Steih wird wegen Aufforderung zu schwerer Brandstiftung an der jüdischen Synagoge in Marburg in der Universitätsstraße verurteilt. Ferner in Tateinheit mit Aufforderung zum schweren Landfriedensbruch in einem Fall und ferner wegen einfachen Landfriedensbruch in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Auf dieses Strafmaß wird die vorher verbüßte Strafe angerechnet.
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