Ähnlich wie im vorherigen Dokument verpflichten sich die Juden, die Bürger in der Region nicht vor ausländische Gerichte zu klagen. Darüber hinaus versprechen sie, gestohlenes Gut, das ihnen übergeben wurde, dem rechtmäßigen Besitzer ohne Zahlung zurückzugeben. Auch hier erkennt man leicht, dass die Verpflichtungen, welche die Juden vereinbaren, sich an die "Artikel und Ordnung" von 1530 orientierten. Dass diese Verpflichtungen nicht immer eingehalten wurden und deswegen immer wieder Klagen an Josel gereicht wurden, zeigt das nächste Dokument (Nr. 8 )
Aufgabe:
1. Dieses Dokument wird in der Literatur als das "zweite ökonomische Dokument" Josels bezeichnet. Vergleichen Sie die Bestimmungen bzw. Verpflichtungen der Juden darin mit den "Artikeln und Ordnung" von 1530. Welche Ähnlichkeiten und welche Unterschiede treten auf? Ist dieses Dokument Ihrer Meinung nach eine Verschärfung der vorherigen Bestimmungen?
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