Dokument 8
Die zehn Städte im Elsass an Josel, 26. Dezember 1540
Urheber
Räte der zehn Städte im Elsass: Hagenau, Colmar, Schlettstet, Weissenburg, Landau, Kaysersberg, Muns
Datum
26.12.1540
Bestand/Sign.
In: Ludwig Feilchenfeld, Rabbi Josel von Rosheim. Ein Beitrag zur Geschichte der Juden in Deutschland im Reformationszeitalter, Straßburg 1898, S. 179f.
Dies ist ein Schreiben der zehn verbündeten Städte im Elsass vom 26. Dez. 1540 an Josel, „gemeiner judischeit furstender und parnosen“. Auch hier wird beklagt, dass Juden trotz vorheriger Vereinbarungen und der den zehn Städten verliehenen Rechten christliche Bürger vor fremde Gerichte klagten. Da nun die zehn Städte alte kaiserliche Privilegien für das ‚ius de non evocando‘ hätten, verlangten sie von Josel, dass er ein Ende für diese Ungehörigkeit setzen würde. Auf dieses Schreiben hin begab sich Josel nach Oberehnheim und überreichte dort die „Judenordnung“ von 1530. Damit versuchte er, den Rat zu überzeugen, dass schon diese ein solches Vorgehen seitens der Juden verbieten.
Bearbeiter: AS — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=9150
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