Das Ende Kurhessens als selbstständiger Staat durch die preußische Annektion 1866 leitete auch eine Veränderung in der Gleichstellungspolitik gegenüber den Juden ein. Das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 3. Juli 1869 hebt "alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte" auf, wozu neben dem § 20 der kurhessischen Verfassung von 1852 auch das "Gesetz zur gleichförmigen Ordnung der besonderen Verhältnisse der Israeliten" von 1833 zählt. Die Juden waren somit ohne Ausnahme rechtlich völlig gleichgestellt, was sich auf gesetzlicher Ebene bis zu den ersten antijüdischen NS-Gesetzen von 1933 nicht mehr ändern sollte. Den Inhalt dieses Gesetzes bestätigten sowohl die Verfassung des Kaiserreichs als auch die Weimarer Reichsverfassung.
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