7. Friedensdiktat: Der Frieden von Versailles (1919/20)
Der am 28. Juni 1919 in Versailles unterzeichnete und am 10. Januar 1920 in Kraft getretene Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Siegermächten Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan und USA sowie 22 weiteren Staaten, die mit den Hauptmächten verbündet oder assoziiert waren, beendete formell den 1. Weltkrieg. Gemeinsam mit den zwischen September 1919 und August 1920 abgeschlossenen Friedensverträgen der Alliierten mit Österreich, Ungarn, Bulgarien und der Türkei war er Bestandteil des Vertragssystems der sog. Pariser Vorortverträge. Anders als ihre Vorgänger standen die Friedensmacher von 1919 am Ende eines von ungeahnten Leiden gekennzeichneten Krieges, in dem die Massen in einem bis dahin nicht erlebten Ausmaß mobilisiert worden waren. In der Stunde des Sieges forderte die öffentliche Meinung ihren Tribut ein: Der Weltkrieg führte im Lager der Entente zur Vorstellung von der moralischen Alleinschuld Deutschlands (und seiner Verbündeten) am Kriegsausbruch. Auf diesem Grundsatz war der Versailler Vertrag aufgebaut. Zu den für Deutschland diskriminierenden politischen und wirtschaftlichen Bestimmungen zählten der Ausschluss vom Völkerbund, Gebietsabtretungen an Belgien, Frankreich, Polen und die Tschechoslowakei, bei denen das von den Alliierten propagierte Selbstbestimmungsrecht der Völker inkonsequent angewendet wurde, ferner das Verbot des Anschlusses Österreichs, der Verlust der Kolonien, die Demilitarisierung sowie umfangreiche Reparations- und finanzielle Wiedergutmachungsleistungen. Für das Deutschland der Zwischenkriegszeit wurde der „Schandfriede“ von Versailles zum großen Trauma. Insbesondere der Streit um den Kriegsschuldartikel 231 vergiftete jahrzehntelang die Gemüter. Er führte nicht nur zwischen Deutschland und den Siegermächten, sondern auch innerhalb des Reiches zu leidenschaftlichen Auseinandersetzungen und bot den Nationalsozialisten einen willkommenen Ansatzpunkt für ihre Agitation.
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