1. Streitschlichtung und Friedenswahrung im Mittelalter
Die in diesem Ausstellungsraum versammelten Urkunden sind Zeugnisse von unterschiedlichen Formen der Streitschlichtung und Friedenssicherung im Spätmittelalter.
Die Abfolge der ausgewählten Dokumente zeigt den Gang der räumlichen Ausdehnung des Friedensbegriffs: grundlegende Voraussetzung für Handlungsfähigkeit war der Burgfriede. Ohne Regeln für das friedliche Zusammenleben der Besatzung war der militärische Nutzen einer Burg in Frage gestellt (Dok. 1.1). Fehden zwischen verschiedenen Burgherren, die im Spätmittelalter aufgrund der zunehmenden Schwäche der Rechtsprechung und des Vollzugs von Reichsrecht massiv zunahmen, wurden mithilfe von Verträgen beendet, bei denen die Kontrahenten untereinander einen "Gottesfrieden" schlossen (Do, 1.2; 1.3). In anderen Fällen trat der Landesherr als Streitschlichter auf (Dok. 1.4); und mit dem Wormser Landfrieden von 1495 wurde der Versuch unternommen, ein allgemeines Verbot der Fehde reichsweit durchzusetzen (Dok. 1.5).
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.