14. 180 Marburg 4831: Israelische Totenhöfe im Landkreis Marburg 1940 - 1942
Mit der Verordnung des Regierungspräsidenten in Kassel vom 15. Juni 1940 (http://www.digam.net/?dok=7868), wurde ein administrativer Prozess in die Wege geleitet, der die bereits erfolgte Ghettoisierung der lebenden Juden auch auf die Toten ausdehnte. Dafür wurden im Landkreis Marburg die vorhandenen jüdischen Friedhöfe erfasst (http://www.digam.net/?dok=7906 Bl. 5) und bis auf einen Sammelfriedhof in Marburg (http://www.digam.net/?dok=7887) ausnahmslos polizeilich geschlossen (http://www.digam.net/?dok=7922).
Dieser behördliche Vorgang, angefangen beim Regierungspräsidenten in Kassel über den Landrat in Marburg bis hin zu den einzelnen Bürgermeistern und Gendarmeriestellen der jeweiligen Gemeinden (http://www.digam.net/?dok=7906 Bl. 4) ist gekennzeichnet durch seinen pragmatischen Wortlaut. Entweder bietet sich die Schließung eines jüdischen Friedhofes u.a. aufgrund der geringen Zahl jüdischer Familien an (http://www.digam.net/?dok=7899 Bl. 12) oder es bestehen vermeintliche Gründe für eine Verwendung für landwirtschaftliche Zwecke .
In diesem Zusammenhang werden zwei neue Begriffe eingeführt, die zur "Versachlichung" des Vorganges entscheidend beitragen: "Totenhöfe" (http://www.digam.net/?dok=7906 Bl. 5) und "Säkularisation" (http://www.digam.net/?dok=7919 Bl. 34). Der erstgenannte Begriff nimmt nicht nur eine Abgrenzung zur entsprechenden Wortbedeutung in der christlichen Bestattungskultur vor, sondern bietet auch den Vorteil mit den Toten aus ganz pragmatischen Gründen umgehen zu können (http://www.digam.net/?dok=7928 Bl. 50), ohne deren "Frieden" zu stören.
Mit dem Begriff "Säkularisation" wird dieser Vorgang in eine Reihe historisch - politischer Entscheidungen gestellt, die das Ende einer über Jahrhunderte gewachsenen kirchlichen Tradition und den Beginn einer neuen Zeit bedeuteten.
Für die jüdischen Friedhöfe im Landkreis Marburg bedeutete es größtenteils den Übergang in das Gemeindeeigentum und die Nutzung für landwirtschaftliche Zwecke.
Besiegelt wird das Ende von dieser Form jüdischer Kultur im Landkreis Marburg durch die "Sicherstellung" geeigneter Grabsteine für wissenschaftliche und geschichtliche Zwecke ( http://www.digam.net/?dok=7932).
Bearbeitet von Marcel Reck
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