55. 330 Kirchhain 3096: "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung" 1938-1942
Die Akte 330 Kirchhain 3096 enthält Dokumente zur Strafverfolgung und "vorbeugender Verbrechensbekämpfung" aus den Jahren 1938 - 1942. Die Bezeichnung "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung" ist jedoch recht irreführend, bezeichnet sie doch eher die erfassung von völlig Unschuldigen, die als "asozial" charakterisiert werden, sowie jeglichen nicht ins Bild der NSDAP passenden Individuen. Dies wird vor allem durch die Vorgabe deutlich, "200 männliche arbeitsfähige Personen" festzunehmen, die angeblich asoziales Verhalten gezeigt haben, oder schlicht der jüdischen Glaubensrichtung angehörten. Dabei wird nicht einmal versucht den Anschein der rechtsstaatlichkeit zu wahren, wird doch sogar der eigentliche Grund für die Maßnahmen in der Anordnung erwähnt: "Die straffe Durchführung des Vierjahresplans erfordert den Einsatz aller arbeitsfähigen Kräfte (...)" Auch werden die "in Schutzhaft" genommenen Personen nicht gerichtlich verurteilt, sondern direkt ins Konzentrationslager Buchenwald eingewiesen.
Die Akte offenbart so die Willkür des Strafverfolgungssystems der Nazis, und zeigt wie dieses selbst in kleinen Orten wie Kirchhain funktionierte oder teilweise auch scheiterte. So konnte die Polizei im Ort Kirchhain, der immerhin 1938 mehr als 3000 Einwohner hatte, keinen Einzigen "asozialen" festnehmen. [Dokument 1]
Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang die von Heydrich im Juni 1938 herausgegebenen Dokumente, in denen "asoziale" Personen definiert werden. [Dokument 2]
Weitere in der Akte enthaltene Dokumente regeln den Umgang mit Angehörigen von Schutzhäftlingen 1942, [Dokument 3] sowie von "Wehrunwürdigen" Personen, die "im Lager zu nützlicher Arbeit angehalten" werden sollen.
Bearbeitet von Johannes Vogelgesang
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