47. 330 Gladenbach B 429: Jüdische Gemeinde Gladenbach (1859) 1867-1939
Die in diesem Ausstellungsraum aufgeführten Dokumente entstammen der Komunalakte 330 Gladenbach B 429. Darin enthalten sind Dokumente, die die jüdische Gemeinde in Gladenbach betreffen. Dabei wird insbesondere der extreme Eingriff des nationalsozialistischen Regimes in das private und öffentliche Leben deutlich. So handelt ein Schreiben der Wiesbadener Polizeistelle aus dem Jahr 1933 von der Anordnung, dass jüdische und „arische“ Personen auf jüdischen Tanzveranstaltungen nicht zusammenkommen sollen (Dokument 1). Der Landrat aus Biedenkopf ordnet 1939 an, dass die noch in Gladenbach ansässigen Juden nach 20 Uhr das Haus nicht mehr verlassen dürfen (Dokument 5). Selbst die Armenfürsorge wird streng nach rassenideologischen Gesichtspunkten getrennt. So ordnet die Staatspolizeistelle Wiesbaden im Dezember 1935 an, dass das jüdische Winterhilfswerk keine öffentliche Werbung für eigene Zwecke machen dürfe (Dokument 3).
Bearbeitet von Anne Lammers
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