Der Begriff "Eugenik" ist abgeleitet aus den altgriechischen Ausdrucken "eu" für "gut" und "genos" für "Geschlecht", er lässt sich im Deutschen mit "Erbgesundheitslehre" übersetzen.
Die Vorstellung, dass es möglich sei, durch gezielte Maßnahmen den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen einer ganzen Bevölkerungsgruppe zu erhöhen und den Anteil negativ bewerteter Erbanlagen zu verringern, entstand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ihre Ausbreitung war keineswegs auf Deutschland beschränkt, sondern sie spielte in allen industrialisierten Ländern bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts eine wachsende Rolle.
Maßgeblich für diesen Prozess waren drei Aspekte, die hier eine unheilvolle Verbindung eingingen. Ein Aspekt war die wachsende Verbreitung rassistischer Vorstellungen, denenzufolge die Menschheit in verschiedene, höher- und minderwertige Rassen eingeteilt werden könne. Diese Ideen lassen sich zurückverfolgen bis zum Beginn der frühen Neuzeit, sie breiten sich in Europa aus durch den wachsenden Kontakt mit anderen Teilen der Erde und das Bedürfnis einer Rechtfertigung kolonialer Unterdrückung.
Im 19. Jahrhundert führt die Übertragung der Entdeckungen von Charles Darwin über die Evolution auf menschliche Gesellschaften zu der Vorstellung, dass eine Vermischung von höher- und minderwertigen Menschenrassen zu einer Schwächung der höherwertigen führen könne. Vor dem Hintergrund wissenschaftlicher und technischer Erfolge im Zeitalter der Industrialisierung wird Eugenik so als Methode zur "Selbststeuerung der menschlichen Evolution" verstanden.
Vor dem Hintergrund der Erfahrung rasanter gesellschaftlicher Umbrüche der Industrialisierung mit dramatischen gesundheitlichen Folgen in den schnell wachsenden Städten schien auch der Bedarf an "rassenhygienischen" Maßnahmen im eigenen Land zu wachsen - eine Entwicklung, die durch die Folgen des Ersten Weltkriegs mit dem Massensterben und dem massenhaften Auftreten von Kriegsinvaliden von Wissenschaftlern in der Zeit der Weimarer Republik als Beleg für zunehmenden Handlungsbedarf genommen wurde.
Während sich eugenische Konzepte in vielen industrialisierten Ländern in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts weiter ausbreiteten und Maßnahmen wie die Durchführung von Zwangssterilisationen in vielen Ländern umgesetzt wurden, schaffte die NS-Herrschaft in Deutschland die Voraussetzungen für die noch ungehemmtere Verwirklichung "rassenhygienischer" Ideen: Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs begann der massenhafte Mord an Insassen von Heil- und Pflegeanstalten.
Als der Massenmord in den Gaskammern, die in psychiatrischen Kliniken auf Reichsgebiet erprobt und eingerichtet worden waren, wegen wachsender öffentlicher Proteste 1941 auf Befehl Hitlers eingestellt wurde, wurden die Technik und das eingesetzte Personal zum Aufbau der Vernichtungslager in den Osten geschickt.
Obwohl dieser Zusammenhang und die an Kranken verübten Verbrechen spätestens seit dem sogenannten "Ärzteprozess" vor dem Alliierten Militärgerichtshof in Nürnberg aus dem Jahr 1946/47 bekannt war, kam es nur zu wenigen Verurteilungen. Ein Großteil der beteiligten Täter konnte die beruflichen Karrieren in der Bundesrepublik weitgehend ungebrochen fortsetzen. Demgegenüber steht die sehr späte und zögerliche Anerkennung der Opfer und ihrer Leiden. Erst seit den 1980er Jahren hat eine breitere Erforschung auch zu einer beginnenden öffentlichen Auseinandersetzung geführt.
Eine Entschädigung haben die Opfer von Zwangssterilisationen bis heute nicht erhalten.
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