Konrad von Marburg, die Heilige Elisabeth und der Deutsche Orden
Ausstellung im Hessischen Staatsarchiv Marburg
22. Februar bis 2. November 2007
Konrad – eine Lebensskizze
Im Sommer 1187 waren große Teile des während des 1. Kreuzzuges 1099 gegründeten christlichen Königreiches Jerusalem samt seiner Hauptstadt unter die Herrschaft des muslimischen Sultans Saladin und seiner Nachfolger gefallen. Den Christen gelang es in zwei daraufhin unternommenen Kreuzzügen nicht, die Stadt Jerusalem zurückzuerobern. Im April 1213 rief daher Papst Innozenz III. zu einem weiteren Kreuzzug auf. Um die Gläubigen, insbesondere den Adel, zu einer raschen Durchführung zu ermuntern, wurden überall in Europa Geistliche als Kreuzzugsprediger ausgesandt. Magister Konrad von Marburg war ein solcher Kreuzzugsprediger. Im Juni 1215 wird er erstmalig urkundlich erwähnt[1].
Vermutlich um 1180/90 geboren, entstammte er möglicherweise einem von 1174 bis 1279 urkundlich belegten Niederadelsgeschlecht, das in Marburg und Umgebung ansässig war und sich nach dieser Stadt benannte[2]. Doch kann das Toponym „von Marburg“ auch darauf verweisen, daß Konrad seine geistlichen Pfründe in Marburg hatte. Häufig nannten sich Kleriker in dieser Zeit nach ihren Amtssitzen. Wie sein Magistertitel zeigt, hatte Konrad an einer nicht näher bekannten Hohen Schule oder Universität (Bologna? Paris?) studiert und die akademische Lehrbefugnis erworben. Er besaß die Priesterweihe, gehörte aber keinem geistlichen Orden an. 1216 ernannte Papst Innozenz III. Konrad und weitere Geistliche zu Spezialbevollmächtigten für die Betreuung der Kreuzfahrer und zur Einsammlung der Kreuzzugsgelder in den Erzdiözesen Trier und Bremen[3]. Bis zum Sommer 1227 scheint Konrad als Kreuzzugsprediger tätig gewesen zu sein[4]; in den Wormser Annalen wird er als hochgebildet und wortgewaltig charakterisiert[5]. Dann widmete er sich auf besondere Weisung von Papst Gregor IX. der Aufspürung und gerichtlichen Verfolgung von Ketzern[6], wobei er immer rigoroser und gleichzeitig realitätsfremder wurde. Sein Versuch, dem angesehenen Grafen Heinrich III. von Sayn auf einer Synode in Mainz im Juni 1233 wegen angeblicher Ketzerei den Prozeß zu machen, scheiterte am Widerstand der anwesenden geistlichen und weltlichen Fürsten[7]. Auf dem Rückweg nach Oberhessen wurden Magister Konrad und sein Begleiter in der Nähe von Marburg am 30. Juli 1233 von mehreren unbekannten Adeligen überfallen und ermordet[8].
Konrad und Elisabeth
Im Frühjahr 1226 kam Magister Konrad nach Eisenach und wurde zum Beichtvater der jungen Landgräfin Elisabeth von Thüringen bestellt[9]. Deren Gatte, Landgraf Ludwig IV. von Thüringen, hatte sich zur Teilnahme am 5. Kreuzzug verpflichtet und mußte für die Zeit seiner Abwesenheit die Regentschaft in seinem Fürstentum organisieren. Hierzu gehörte auch, daß Magister Konrad am 12. Juni 1227 mit päpstlicher Zustimmung die Vollmacht erhielt, bis zur Rückkehr des Landgrafen dessen Patronatsrechte über kirchliche Pfründe auszuüben[10]. Nach dem Seuchentod Ludwigs IV. im September 1227 in Süditalien begann seine Witwe Elisabeth, sich nach franziskanischem Vorbild in ein Leben von Askese und tätiger Nächstenliebe zurückzuziehen. An Karfreitag (24. März) 1228 verzichtete sie feierlich in der Michaelskirche des von ihr und ihrem Gatten 1225/27 gestifteten Franziskanerklosters zu Eisenach gemäß der Ordensregel des Franz von Assisi auf alle familiären Bindungen und den eigenen Willen. Als sie auch allem weltlichen Reichtum entsagen wollte, konnte Magister Konrad, von Papst Gregor IX. zu Elisabeths Sachwalter in allen geistlichen und weltlichen Dingen bestellt, sie dazu bewegen, die Verfügungsgewalt über ihr Wittum zu behalten, um die Schulden ihres verstorbenen Gatten bezahlen und ihre karitative Tätigkeit weiterhin finanzieren zu können. Hierüber kam es zum Streit mit Elisabeths Schwägern, den Landgrafen Heinrich Raspe IV. und Konrad von Thüringen, die erhebliche Verluste für das Gemeinschaftsvermögen ihrer Dynastie befürchteten. Nach längerem Hin und Her einigten sich die streitenden Parteien dahingehend, daß Elisabeth gegen eine Abfindung von 2000 Mark Silber und den Nießbrauch von Grundstücken in Marburg an der Lahn auf sämtliche Ansprüche an ihre Schwiegerfamilie verzichtete.
Im Sommer 1228 siedelte Elisabeth nach Marburg über und gründete dort ein dem Hl. Franziskus von Assisi geweihtes Hospital, in dem sie sich mit wenigen Helfern persönlich der Pflege von Kranken und Bedürftigen widmete. In der Aufopferung für andere glaubte sie die Vervollkommnung ihrer eigenen Seele erlangen zu können. Magister Konrad suchte dieses Streben dadurch zu fördern, daß er Elisabeths unmittelbares Umfeld auf drei Personen reduzierte und streng darüber wachte, daß die junge Witwe weder ihre Gesundheit durch unvorsichtigen Umgang mit Seuchenkranken noch das ihr verbliebene Vermögen durch übermäßiges Almosenspenden ruinierte. Wenn er es für angebracht hielt, züchtigte er Elisabeth sogar körperlich[11]. Nach dem Bericht einer Dienerin soll sie diese Prügelstrafen gleichmütig hingenommen haben[12].
Magister Konrad und Elisabeth bemühten sich darum, die ökonomischen Grundlagen des Marburger Franziskus-Hospitals zu sichern und zu erweitern. Papst Gregor IX. konnte dazu bewogen werden, am 19. April 1229 der Hospitalkirche einen Ablaßbrief auszustellen[13]. Zukünftig sollte jeder Christgläubige, der am Festtag des Hl. Franz von Assisi (4. Oktober) an einer Messe in diesem Gotteshaus teilnahm, vierzig Tage weniger im Fegefeuer büßen müssen. Am 11. März 1231 bestätigte derselbe Pontifex die Schenkung der Patronatsrechte aller Marburger Kirchen durch die Landgrafen Heinrich Raspe IV. und Konrad von Thüringen an das Hospital[14]. Damit hatte diese Institution die Möglichkeit, die geistlichen Ämter in diesen Kirchen mit eigenen Kandidaten zu besetzen sowie das Vermögen und die Einkünfte der Kirchen für sich zu nutzen.
Im Herbst 1231 erkrankte Elisabeth plötzlich schwer und starb in der Nacht vom 16. zum 17. November 1231 im Alter von nur 24 Jahren. Kurz vor ihrem Hinscheiden hatte sie ihr Hospital dem für seine Krankenpflege berühmten Johanniterorden übereignet. Ihre Schwäger, die Landgrafen Heinrich Raspe IV. und Konrad von Thüringen, fochten jedoch diese Schenkung vor der Kurie in Rom an, weil ihrer Auffassung nach Elisabeth hierzu nicht berechtigt gewesen war.[15]. In ihrer Klage wurden die beiden Landgrafen von Erzbischof Siegfried III. von Mainz nachdrücklich unterstützt[16]. Daraufhin setzte Papst Gregor IX. eine Juristenkommission ein, die Magister Konrad zum Schiedsrichter bestellte. Nach eingehender Prüfung der Rechtslage wies Konrad die Eigentumsansprüche des Johanniterordens auf das Franziskus-Hospital nebst allem Zubehör ab[17].
Heiligsprechung
Bereits einen Tag nach Elisabeths Beisetzung in der Kirche des Franziskus-Hospitals wird von der ersten Wunderheilung an ihrem Grabe berichtet; bis zum Januar 1235 sollten 128 weitere dokumentiert und kirchenrechtlich anerkannt werden. Am 11. August 1232 übersandten Erzbischof Siegfried III. von Mainz und zehn weitere Geistliche, darunter Magister Konrad, einen Bericht über die ersten sechzig Wunderheilungen an die römische Kurie und beantragten auf dieser Basis sowie aufgrund von Elisabeths herausragendem karitativem Engagement ihre Heiligsprechung. Dem Antrag war eine Kurzbiographie Elisabeths aus der Feder Magister Konrads beigefügt. Jedoch geriet nach seiner Ermordung Ende Juli 1233 das Verfahren ins Stocken. Erst auf Initiative von Elisabeths Schwager Konrad von Thüringen, der im November 1234 in den Deutschen Orden eintrat, wurde der Heiligsprechungsprozeß weitergeführt und erfolgreich abgeschlossen.
Am 27. Mai 1235 (Pfingstsonntag) erhob Papst Gregor IX. in einer feierlichen Messe im Dom zu Perugia Elisabeth von Thüringen zur Ehre der Altäre. Ihm war sehr daran gelegen, die Bettelorden, die Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts aus religiösen Laienbewegungen hervorgegangen waren, welche immer wieder im Ruch der Ketzerei standen, theologisch zu festigen und in die kirchliche Hierarchie einzubinden. Nach der Kanonisation des Franz von Assisi 1228 und der damit verbundenen offiziellen Anerkennung des Franziskanerordens hatte dessen in Entstehung begriffener laikaler Zweig mit der Heiligsprechung Elisabeths seine eigene Schutzpatronin erhalten. 1255 wurde noch Clara von Assisi, die 1253 verstorbene Gründerin des nach ihr benannten weiblichen Zweigs der Franziskaner, zur Ehre der Altäre erhoben. In weniger als drei Jahrzehnten war es somit den Franziskanern als ersten in der Reihe der Bettelorden gelungen, alle Stifterpersönlichkeiten seiner drei Zweige kanonisieren zu lassen.
Das Schicksal der Reliquien
Durch die Ermordung von Magister Konrad am 30. Juli 1233 war das Franziskus-Hospital seines Mentors beraubt worden. Am 21. Oktober 1233 sah sich daher Papst Gregor IX. dazu veranlaßt, Bischof Konrad II. von Hildesheim mit dem Schutz des Hospitals und der an ihm wirkenden Brüdergemeinschaft zu beauftragen. Auf Bitten der Landgrafen Heinrich Raspes IV. und Konrads von Thüringen überwies der Pontifex maximus dann am 1. Juli 1234 das Hospital nebst dessen Patronatsrechten in den Marburger Kirchen an den Deutschen Orden. Dieser erhielt von den Landgrafen am 6. November 1234 noch deren sämtliche Eigengüter in und um Marburg. Somit übernahm der Deutsche Orden vollständig Elisabeths Vermächtnis.
Da die Hospitalkirche die stetig anschwellenden Pilgerströme nicht mehr aufnehmen konnte, begann der Deutsche Orden im Sommer 1235 mit dem Bau einer gotischen Hallenkirche über dem Grab Elisabeths, die 1283 so weit fertiggestellt war, daß sie geweiht werden konnte. Im Beisein von Kaiser Friedrich II. sowie etlicher geistlicher und weltlicher Fürsten hatte man bereits am 1. Mai 1236 Elisabeths Leichnam feierlich aus ihrem bisherigen Grab in der Hospitalkirche erhoben und auf dem Hauptaltar des Gotteshauses in einem Bleisarg niedergelegt. Dabei wurde das Haupt der Heiligen vom Rumpf abgetrennt, von allem Haar und Fleisch befreit und in einem gesonderten Behältnis verwahrt. 1249 bettete man Elisabeths Gebeine ohne den Schädel in einen goldenen Reliquienschrein um und stellte diesen auf dem Hauptaltar im Hohen Chor der noch im Bau befindlichen neuen gotischen Hallenkirche auf. Dort blieben sie 290 Jahre.
Elisabeths direkter Nachfahre, Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen, führte 1526 in seinem Fürstentum die Reformation ein und trug sich bereits 1529 mit dem Gedanken, aus ehrlicher reformatorischer Überzeugung dem Elisabeth-Kult ein Ende zu machen. Ungünstige innenpolitische Umstände und das dringende Abraten seiner engsten Umgebung hielten ihn vorerst von diesem Schritt ab. Zehn Jahre später schien ihm der rechte Zeitpunkt gekommen. Am Sonntag Exaudi, den 18. Mai 1539 erzwang Philipp vom Deutschen Orden die Herausgabe von Elisabeths sterblichen Überresten und gab die ausdrückliche Weisung, die Gebeine rasch auf einem Friedhof oder in einem Beinhaus so zu zerstreuen, daß sie nicht mehr auffindbar sein sollten. Jedoch behauptete 1547 Georg von Kolmatsch, landgräflicher Statthalter an der Lahn, die Reliquien nicht beseitigt, sondern aus Pietätsgründen in Sicherheit gebracht zu haben. Daher mußte Landgraf Philipp nach seiner militärischen Niederlage gegen Kaiser Karl V. und den mit diesem verbündeten katholischen Reichsfürsten im sogenannten Schmalkaldischen Krieg neben anderen weitreichenden Zugeständnissen auch in die Rückerstattung der Reliquien Elisabeths an den Deutschen Orden einwilligen. Am 12. Juli 1548 übergab Georg von Kolmatsch die von ihm angeblich geretteten Reliquien an den Landkomtur der Deutschordensballei Hessen, Johann von Rehen, der hierüber ein Quittungsschreiben ausstellte. Daraus ist zu ersehen, daß in der Mitte des 16. Jh. von dem Leichnam Elisabeths in Marburg nur noch der Totenschädel mit Unterkiefer, fünf Röhrenknochen unterschiedlicher Größe, eine Rippe, zwei Schulterblätter und ein „breitbein“ (= Brustbein?) übrig geblieben waren. Alles andere war in den gut dreihundert Jahren zuvor verschenkt worden oder abhanden gekommen. Ob es sich bei den von Kolmatsch zurückerstatteten Skeletteilen tatsächlich um die von Elisabeth handelte, läßt sich angesichts der dürftigen Quellenlage nicht mit Bestimmtheit sagen. Fest steht, daß die angeblichen Reliquien nicht mehr in den goldenen Schrein zurückgelegt, sondern anderweitig in der Elisabeth-Kirche aufbewahrt wurden. Im Jahre 1588 ließ Erzherzog Maximilian von Österreich, ein Sohn Kaiser Maximilians II., als Koadjutor des damaligen Deutschmeisters des Deutschen Ordens, durch seinen Almosenpfleger die Reliquien der Hl. Elisabeth in Teilen oder zur Gänze von Marburg über (Bad) Mergentheim nach Wien bringen. Dort gelangten sie als Schenkung an das 1583 gegründete Klarissenkloster. Leider ist nicht bekannt, welche Reliquien es im Detail waren. Als das Klarissenkloster im Zuge weitreichender innenpolitischer Reformen 1782 aufgelöst wurde, schenkte Kaiser Joseph II. die Reliquien dem 1709 gegründeten Elisabethinnenkloster in Wien, wo sie heute noch in der für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Schwesternkapelle verwahrt werden. Es handelt sich im einzelnen um einen Totenschädel und zwei Schienbeine, die in einem frühklassizistischen Reliquienschrein aus geschliffenem Glas und vergoldetem Silber ruhen.
Der Aufsatz stützt sich hauptsächlich auf folgende Druckwerke: Wyss, Arthur: Hessisches Urkundenbuch. Abt. 1: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Bd. 1: von 1207 bis 1299. Publikationen aus den K.[öniglich] Preußischen Staatsarchiven, Bd. 3. Leipzig 1879. Reprint Osnabrück 1965. – Wörner, Ernst: Die Kapelle an dem Ort, wo Meister Konrad erschlagen wurde, in: Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine, Jg. 28, Nr. 6 (Juni 1880).Darmstadt 1880. S. 41-43. – Huyskens, Albert: Quellenstudien zur Geschichte der hl. Elisabeth, Landgräfin von Thüringen. Marburg 1908.– Wenck, Karl: Quellenuntersuchungen und Texte zur Geschichte der heiligen Elisabeth, I. Über die Dicta quatuor ancillarum sanctae Elisabeth, in: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, Bd. 34. Hannover / Leipzig 1909. S. 427-502. – Huyskens, Albert: Der sog. Libellus de dictis quatuor ancillarum s. Elisabeth confectus. Kempten / München 1911. – Nigg, Walter (Hrsg.): Elisabeth von Thüringen. Heilige der ungeteilten Christenheit, dargestellt von den Zeugen ihres Lebens, hrsg. von Walter Nigg und Wilhelm Schamoni. Düsseldorf 1963. – Segl, Peter: Konrad von Marburg, in: Neue Deutsche Biographie. Hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Bd. 12. Berlin 1980. S. 544-546. – Werner, Matthias: Die Heilige Elisabeth und die Anfänge des Deutschen Ordens in Marburg, in: Marburger Geschichte. Rückblick auf die Stadtgeschichte in Einzelbeiträgen. Im Auftrag des Magistrats der Universitätsstadt Marburg hrsg. von Erhart Dettmering und Rudolf Grenz. Marburg 1980. S. 120-166. – Sankt Elisabeth, Fürstin, Dienerin, Heilige. Aufsätze, Dokumentation, Katalog [zur Ausstellung zum 750. Todestag der hl. Elisabeth, Marburg, Landgrafenschloß und Elisabethkirche, 19. November 1981 bis 6. Januar 1982]. Hrsg. von der Philipps-Universität Marburg in Verbindung mit dem Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde. Sigmaringen 1981. – 700 Jahre Elisabethkirche in Marburg 1283-1983. Ausstellungen 30. April bis 31. Juli 1983. Katalog, 8 Bde. Marburg 1983. – Werner, Matthias / Stolz, Susanne: Elisabeth von Thüringen, in: Lexikon des Mittelalters. Bd. 3. München / Zürich 1984-1986. Sp. 1838-1842. – Patschovsky, Alexander: Konrad von Marburg, in: Lexikon des Mittelalters. Bd. 5. München / Zürich 1991. Sp. 1360 f.
[3] Lappenberg, J. M. (Hrsg.): Hamburgisches Urkundenbuch. Bd. 1. Hamburg 1907. S. 346-34?, Nr. 394.
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