3. Friedensordnung für das Reich und Europa: Der Westfälische Frieden (1648)
Der Westfälische Frieden vom 24. Oktober 1648 – bestehend aus dem kaiserlich-französischen Friedensvertrag von Münster und dem kaiserlich-schwedischen Friedensinstrument von Osnabrück – war das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen zwischen den beteiligten europäischen Mächten und den deutschen Reichsständen. Er beendete für das Reich den Dreißigjährigen Krieg, ordnete dessen religiöse und politische Verfassung neu und leitete als europäischer Friedensvertrag eine neue Ära der Diplomatie und des Völkerrechts ein. Neben zahlreichen territorialen Veränderungen, Herrschaftsneuregelungen und landeshoheitlichen Bestimmungen („ius territoriale tam in ecclesiasticis quam politicis“, Bündnisrecht der Reichsstände) enthielt das Vertragswerk wichtige religionspolitische Weichenstellungen (Normaljahr 1624, konfessionelle Parität, Anerkennung der Reformierten als Untergruppe der Augsburger Konfessionsverwandten), die zu einer dauerhaften Beilegung der konfessionellen Streitigkeiten und Konflikte im Reich führten. Das „Instrumentum Pacis Osnabrugense“ enthielt den deutschen Reichs- und Religionsfrieden, der als ganzes in das „Instrumentum Pacis Monasteriense“ inseriert wurde. Frankreich und Schweden übernahmen damit völkerrechtlich die Garantie der deutschen Reichs- und Religionsverfassung, deren Europäisierung in der Folge eine wichtige Voraussetzung für die Wahrung des Friedens in der Mitte des Kontinents bildete. Bis zum Ende des Alten Reiches blieb der Westfälische Frieden das maßgebliche Reichsfundamentalgesetz.
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