6. Jugendbewegung und Nationalsozialismus
Im Nationalsozialismus wurden alle freien Jugendorganisationen verboten. An ihre Stelle trat die Hitlerjugend: „Die verschiedenen Organisationen der Jugend müssen verschwinden, und wenn sie nicht wollen, in der glühenden Flamme der nat.-soz. Revolution werden sie dahinschmelzen.“ [Die Fanfare. Kampfschrift der Hitler-Jugend im Obergebiet West, Jg.1, Nr.3, 1933.]
Über das Verhältnis der Bündischen Jugend zum Nationalsozialismus und zur Hitlerjugend (HJ) sagt dies jedoch nur wenig aus. Das Weltbild vieler Bündischer stand dem Nationalsozialismus nicht grundsätzlich entgegen, zumal anfangs noch unterschiedliche Strömungen innerhalb der NSDAP bestanden. Zudem machte die HJ durchaus vergleichbare Angebote und griff Praktiken aus der Jugendbewegung wie Zelten, Fahrt und Lager ihrerseits auf.
Eine Vielzahl der Bünde reagierte auf die Machtübernahme der NSDAP, indem sie sich im März 1933 zum Großdeutschen Bund zusammenschlossen. Ziel war es, die Eigenständigkeit neben der HJ zu bewahren. Doch bereits das erste Bundeslager zu Pfingsten 1933 bei Munster in der Lüneburger Heide wurde von der NS-Reichsjugendführung zwangsweise aufgelöst, der Bund wenig später verboten.
Kleinere Bünde bestanden zunächst weiter, lösten sich dann aber unter Druck selbst auf oder wurden ebenfalls verboten. Wenige gingen direkt in die Illegalität; viele traten geschlossen in Organisationen der HJ ein, um diese „bündisch“ zu gestalten. Doch schon bald setzte eine massive Verfolgung „bündischer Umtriebe“ durch den NS-Staat ein.
Die Hitlerjugend und darin der Bund Deutscher Mädel betrieben die ideologische und militärische Aufrüstung der jungen Generation. Nicht alle nahmen das klaglos hin; insbesondere mit Beginn des Krieges formierten sich widerständige Jugendgruppen wie die Edelweißpiraten des Ruhrgebiets oder die Swingjugend in Hamburg, in deren Reihen sich durchaus auch ehemalige Bündische wieder fanden.
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