88. 274 Marburg 324 Bd. 2 Landfriedensbruch Kirchhain 1938
Der zweite Ausstellungsraum zum "Landfriedensbruch Kirchhain" dokumentiert die ersten Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik gegen Urheber und Beteiligte an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938.
Ausgangspunkt für diese Gerichtsverfahren bildeten die Voruntersuchungen der Spruchkammer (siehe Dok 87.12.0) und die Anklage durch den Marburger Oberstaatsanwalt Hadding (siehe Dok 87.16.0).
Die aufgrund von Plünderungen und Verwüstungen in Villa Plaut und Synagoge angeklagten Kirchhainer Bürger wurden zu Beginn des ersten Verfahrens entlastet, Ermittlungen gegen sie eingestellt (siehe Dok 88.1), sodass sich das weitere Verfahren auf die Beteiligten an der die "Aktion" vorbereitenden Sitzung örtlicher SS-Mitglieder sowie den Bürgermeister Metzler konzentrierte. Im ersten Urteilsspruch wurden die Angeklagten weitgehend entlastet, da ihre Urteilskraft durch jahrelange Indoktrinierung und die Erwartungshaltung der nationalsozialistischen Behörden an sie getrübt gewesen sei. Hauptverantwortliche oder Rädelsführer wurden nicht ermittelt (siehe Dok 88.3.0).
Auch in der zweiten Verhandlung, die sich nur noch auf die Angeklagten Walter Biedermann, Hermann Mandt sowie Ernst und Otto Teichmann bezog, wurde eine Rädelsführerschaft eines der Angeklagten entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen und das Verfahren eingestellt (siehe Dok 88.6.0).
Doch auch dieses zweite Urteil wurde wieder aufgehoben. Der Bundesgerichtshof sah es als erwiesen an, dass die vier angeklagten Rädelsführer gewesen seien und billigte somit die Revision (siehe Dok 88.8.0).
Ein endgültiges Urteil brachte schließlich erst die vierte Verhandlung im Dezember 1954, die in Ausstellungsraum 3 dokumentiert ist (siehe Ausstellungsraum 3).
MP
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.