71. 165 Nr. 3982, Bd. 11
Die Auszüge aus der Akte "StAM 165 Marburg, Nr. 3982, Bd. 11" beleuchten einen Zeitraum von August 1933 bis Anfang Januar 1934. Zum Einen umfasst sie das Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Einrichtung einer Statistik, zum Zwecke der zahlenmäßigen Erfassung der gefundenen und beschlagnahmten Waffen und Sprengstoffe im preußischen Staatsgebiet und dementsprechend empirisches Material für die Monate Juli bis Dezember 1933.
Zum Anderen, gibt gibt die Akte ein exemplarisches Bild über die Bespitzelung und Denunziation ab, wie sie in der NS-Diktatur herrschten. Die angeblich abschätzigen Äußerungen eines jüdischen Professors über den Staat und dessen Einrichtungen wurde umgehend zur Anzeige gebracht, so dass sich die Geheime Staatspolizei mit dem Fall beschäftigte. Dieses Verfahren wurde propagandistisch ausstaffiert und öffentlich gemacht.
2 digitalisierte Dokumente thematisieren Übergriffe auf die jüdische Bevölkerungsteile. Die schweizerische Gesandtschaft in Berlin fragt an, ob ein Schweizer Bürger ungefährdet in das Deutsche Reich zurückkehren könne, nachdem es Übergriffe auf andere Juden gegeben habe. Das Antwortschreiben macht deutlich, dass es eine besondere, nicht verallgemeinerbare Situation vorgelegen habe.
Das letzte Dokument befasst sich mit der "Inschutzhaftnahme" von Personen. Der Preußische Minister des Innern ordnet in einem Schnellbrief an, dass die Schutzhaftordnung einer Überprüfung unterzogen werde müsse, da die Lager mit unnötigerweise in Haft befindlichen Personen überfüllt seien und so die eigentlichen Schutzhäftlinge nicht mehr untergebracht werden könnten. Besonders von Schutzhaftmaßnahmen auf Antrag von einzelnen Personen wegen Beleidigung der Regierung, der Partei oder ihr zugehörigen Organisationen solle abgesehen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden aufhören, Personen, die der Wohlfahrt zur Last fallen, in die Konzentrationslager abzuschieben.
Christian Siekmann
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