74. 165 Nr. 3982, Bd. 14
Obwohl sich seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten die wirtschaftliche und gesellschaftlicher Situation von Juden in Form von Diskriminierung und teilweiser Entrechtung durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen bedrohlich
(s. z.B. Zeittafel zur Judenpolitik des NS - Regimes ) verschlechterte, konnten sich Juden in den Jahren 1934 und 1935 jenseits dieser gesetzlichen Bestimmungen noch auf gesetzliche Grundlagen zu ihrem Schutz verlassen
(s.z.B. Unrechtmäßigkeit der Judenordnung Felsberg). Die Dokumente belegen für antijüdische Maßnahmen jenseits einer gesetzlichen Legitimation vorwiegend die Täterschaft durch Angehörige der SA. Sie reichten von der Anbringung von Schildern auf dem eigenen Grundstück, die zum Boykott jüdischer Geschäfte aufriefen (s.http://www.digam.net/?dok=8040 Bl. 18) bis hin zum Mord an einer kompletten jüdischen Familie (s. Familie Oppenheim). Dabei konnte gerade in kleineren Dörfern mit einem übersichtlichen und eng geknüpften gesellschaftlichen Gefüge ein gruppendynamischer Druck entstehen, dem sich einzelne Individuen nur schwer entziehen konnten
(s. Versammlung in Rengershausen) und in dessen Folge die wirtschaftliche Situation für ansässige jüdische Familien untragbar wurde (s. http://www.digam.net/?dok=8040 Bl. 16). Jedoch wurden diese Vorfälle noch vom Cenralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens oder z.B. durch Rechtsanwalt Dellevie zur Anzeige gebracht (s. Schreiben des Rechtsanwalts Dellevie). Von den verantwortlichen Stellen wurde dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenen Maßnahmen getroffen (s. eingeleitete Ermittlungen von Regierungspräsident Mombart und Ergebnis der polizeilichen Ermittlung), wobei die Verantwortungsträger durch die Ausschreitungen der SA und deren Sondergerichtsbarkeit innerhalb einer Grauzone zwischen Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz und der Loyalität zur Staatspartei ihre Entscheidungen trafen. In so einem Fall war die individuelle Einstellung des jeweiligen Entscheidungsträgers von ausschlaggebender Bedeutung, inwieweit jüdische Beschwerden weiter verfolgt wurden
(s. Schreiben des Polizeipräsidenten Pfeffer) oder abgewiesen wurden (s. Antwortschreiben des Regierungsrates Dernen).
Bearbeitet von Marcel Reck
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.