48. 330 Gladenbach B 431: Jüdische Zwangsnamen 1938-1939
Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, entstammen der Kommunalakte 330 Gladenbach B 431. Diese Akte enthält Schreiben von Juden an das Standesamt und das Bürgermeisteramt der Stadt Gladenbach aus den Jahren 1938 und 1939, in denen sie der Vorschrift, das Tragen von zusätzlichen Vornamen zu melden, nachkamen. Als Juden waren sie mit Beschluss vom 17. August 1938 verpflichtet, ab dem 1. Januar 1939 zusätzlich den Vornamen „Sara“ bzw. „Israel“ tragen. Diese „Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 17. August 1938, die im Reichsgesetzblatt erschienen ist, findet sich neben den Dokumenten aus der obengenannten Akte in diesem Ausstellungsraum (Dokument 1).
An das Standesamt Gladenbach mussten sich diejenigen Juden richten, die dort ihre Geburts- und Heiratsurkunde verwahrten. Darüber hinaus war dem Bürgermeisteramt Meldung zu erstatten, wenn sie in der Stadt Gladenbach ansässig waren. Über diese und weitere gesetzlichen Regelungen gibt auch das Schreiben des Direktors der Landesheilanstalt Eichberg im Rheingau vom 29. Dezember 1938 Auskunft, der diese wiedergibt und seiner Pflicht nachkommt, einen in seiner Anstalt lebenden Juden zu melden (Dokument 5).
Weitere ausgewählte Dokumente zeigen exemplarisch, wie Juden gezwungenermaßen diese Maßnahme erfüllten. Darunter ist ein Formular vom 15. Dezember 1938, das von Paula Hecht aus Würzburg ausgefüllt wurde, in dem sie der "Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen" Folge leistet (Dokument 3). Zudem umfasste die Zwangsmaßnahme, dass Namen in personenbezogenen Dokumenten wie Heiratsurkunden geändert werden mussten (Dokument 2). Insgesamt lässt sich anhand der Dokumente in diesem Ausstellungsraum ein Einblick gewinnen, wie Juden dazu gezwungen wurden, sich als Juden durch den Namenszusatz erkennen zu geben.
Bearbeitet von Katrin Rack
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.