18. (§ 18)
§. 18.
Fragt man nun: welche Mittel behufs einer gründlichen Hebung des revolutionären Uibels anzuwenden seyn müssten? So springt zuvordest aus den schon oben (§ 17) angedeuteten Gründen von selbst hervor, dass hier nicht bloß von Verhinderung politischer Verbrechen durch Maßregeln der Polizei und Justiz die Rede seyn kann, sondern dass es sich vielmehr darum handelt, die durch das Uiberfluthen des demokratischen Geistes gefährdeten (unleserlich) des (unleserlich) Zustandes in Deutschland, - des monarchischen Prinzips, zu erhalten, zu befestigen und vor ferneren Angriffen möglichst sicher zu stellen. Die Lösung dieser hochwichtigen Aufgabe ist seit Jahren das Ziel der Greiswürdigen Fürsorge der hohen Deutschen Bundesversam[m]lung, und wir würden daher billig Anstand nehmen, über einen Gegenstand, worüber hochderselben ohne Zweifel längst die gediegensten Arbeiten der erleucht ersten Staatsmänner unseres gemeinsamen Vaterlandes vorliegen, auch unsere ganz unmaßgebliche Ansicht auszusprechen, wenn nicht der Art. 7. des h. Bundesbeschlusses vom 20 Juni 1833 ausdrücklich uns hierzu verpflichtet hätte. Uibrigens liegt es in unserer Stellung, dass wir hierbei, mit Vermeidung spezieller und detaillierter Vorschläge oder Gesetzentwürfe, auf allgemeine Andeutungen uns zu beschränken haben, welche es die in unserem Berichte vom 21ten April 1835 enthaltenen Anträge sich erschließen. Betrachten wir die Reihe der Erscheinungen, durch welche die Ausbreitung des revolutionären Geistes in Deutschland in steigender (unleserlich) sich kund gegeben hat, den Grad der Gefahr, womit dieses schon so tief gewurzelte Uibel die öffentliche Ruhe und Sicherheit bedrpoht /: §. 16 :/ sowie die manigfache, größstentheils noch gegenwärtig (unleserlich) Ursache welche dasselbe erzeugt oder befördert habe /: § 17 :/ so dringt sich uns vor allem die Uiberzeugung auf, dass es bei dem, was bis jetzt zur Bekämpfung dieses Uibels geschehen, nicht sein Bewenden haben dürfe, wenn nicht der Kerbsschaden, der an dem gesunden Sinne und der Treue der Völker nagt, im[m]er weiter um sich greifen, und nach und nach die Grundpfeiler der bestehenden Ordnung der Dinge dergestalt untergraben soll, daß es zulezt nur eines geringen äußeren Anstoßes bedürfte, um solche vollends gänzlich umzustürzen. Wir glauben ferner, daß der jetzige Zeitpunkt, wo Deutschland der Segnungen des Friedens genießt, auch in dem benachbarten Frankreich eine Periode größerer Ruhe eingetreten ist, und der bessere Theil beider Nationen zur klaren Erkenntniß der Gefährlichkeit und Verwerflichkeit des revolutionären Treibens gelangt zu seyn scheint, besonders günstig wäre, die erforderlichen Maßregeln der Abhülfe ins Werk zu setzen, während später Zeiten und Umstände eintreten könnten, in denen solches mitungleich größeren Schwierigkeiten verknüpft seyn würde. Wie groß diese Schwierigkeiten schon gegenwärtig sind, ist uns nicht unbekannt. Indessen kann der Sieg der guten Sache nicht zweifelhaft seyn, wenn ihre Waffen mit Kraft, Muth und Ausdauer gehandhabt werden, und wenn der Parthei, gegen die sie gerichtet sind, überall mit derselben Thätigkeit, Entschiedenheit und Consequenz entgegen getreten wird, welche sie selbst fortwährend entfaltet. Es kann hierbei, indem wir eine dem Feind bis in seine lezten Verstecke verfolgende Reaktion gegen denselben für nothwendig erachten, nicht unsere Absicht seyn, Maßregeln zu provozieren, welche der weltbekannten Humanität und Gerechtigkeits liebe der erhabenen Mitglieder des deutschen Bundes eben so sehr, als den billigen Wünschen und Hoffnungen ihrer getreuen Unterthanen wiedersprechen würde. Das monarchische Prinzip, dessen Sicherstellung vor revolutionären Angriffen in dem Intresse der Völker nicht minder, als in dem ihrer Beherrscher liegt, schließt eine vernünftige gesetzliche Freiheit der Staatsbürger nicht nur nicht aus, sondern erscheint vielmehr deren beste und zuverlässigste Schutzwehr. Allein aber um den Völkern die Wohlthaten der auf jenes Prinzip gegründeten Verfassungen zu erhalten, und die Bande des gegenseitigen Vertrauens Bande zwischen Regierten und Regierenden fester zu knüpfe, scheint es uns unumgänglich nöthig, die Faction, welche sich zwischen beide einzudringen sucht, und der (unleserlich) Freiheit eben so gefährlich als dem Thronen ist, unschädlich zu machen. Vieles ist zu diesem Behüte schon Geschehen, eben so viel bleibt aber unseres Erachtens noch zu thun. Und bedenklich wäre es auf halben Wege stehen zu bleiben. Die Pathei, von der es sich hier handelt, ist unverbesserlich; Schonung und Milde erscheinen ihr als Schwäche und Geständniß des Unrechts, und nur Furcht und gänzliche Hoffnungslosigkeit vermögen sie zu zügeln. Kein Akt des Großmuth wird sie mit der Monarchie versöhnen, und keine Concession zufrieden stellen, denn ihr unverrücktes Ziel ist die Repulik und die Anarchie, welche ihre Coryphäen zu ihrem Vorteil auszubeuten hoften. Von den Grundsatze ausgehend, daß der Zweck die Mittel heilige, weiß sie mit großer Gewandtheit nach den Umständen Waffen und Angriffsplan zu wechseln, indem sie bald offen der Regierung entgegen tritt, bald in das dunkel des Geheimnisses sich zurückzieht, und mitunter selbst Anhänglichkeit an die Monarchie heuchelt. Um diese zu weiteren Opfern zu vermögen, im[m]er und unablässig aber sich bemüht neuen Boden zu gewinnen, die Zahlreichrer Mitglieder, welche durch Gleichheit der Gesinnung fest unter sich verbunden sind, zu vermehren, und so den endlichen Triumph ihrer verderblichen Grundsätze vorzubereiten. Mit einer solchen Parthei ist keine Verständigung und Kein Frieden möglich, sie muß vernichtet werden, oder - sie wird siegen! Um dieses Unheil von Deutschland abzuwenden, bedarf es nach unseren ganz unmaßgeblichen Dafürhalten umfassender, mit Nachdruck und Weisheit zu vollziehen Maßregeln. Ohnehin werden säm[m]tliche höchste und hohe deutsche Gouvernements über einen gemeinsamen Operationsplan sich vereinigen, denn ohne Einheit in dem (unleserlich) und in der Anwendung der Widerstandsmittel ließe ein ersprießliches Resultat der selben nicht verwerten. Wenn auch nur ein deutscher Staat die allen gleichmäßig drohende Gefahr verkennend, sich dazu ausschließen wollte, so müsste dieses bei dem lebhaften Verkehre, der unter den zum Bunde gehörenden Völkerschaften beständig stattfindet, auch für die Übrigen die nachteiligsten Folgen herbeiführen. Wir erlauben uns diesfalls auf die Andeutungen uns zu beziehen, welche in unserem, die Fortdauer des revolutionären Geistes in der freien Stadt Frankfurt betreffende Berichte vom 19ten Mai 1935 niedergelegt sind. Sehr beruhigend erscheind in Dieser Hinsicht die in dem k.k. Oesterreichischen Präsidial- Vertrage vom 30ten Okt. 1834 enthaltenden Erklärung „daß in den wichtigeren Regierungsangelegenheiten ein von säm[m]tlichen Bundesgliedern gleichförmig zu befolgender Gang verabredet worden, dessen treue Einhaltung sich alle feierlich zugesagt“, indem hiernach zu hoffen steht, dass jener Präsidialpunkt keinen Anstand finden werde. Zu Gemäßheit dieser Verabredung wird nicht nur auf die Verhinderung, beziehungsweise Entdeckung und Bestrafung staatsgefährlicher Handlungen und politischer Verbrechen fortan die größte Sorgfalt zu verwenden, sondern ganz verzüglich auch darauf Bedacht zu nehmen seyn, den tiefer liegenden Ursachen, welche der Fortdauer und Ausbreitung des revolutionären Uibels mittelbar oder unmittelbar Vorschub leisten, und daran wie bereits oben /: §. 17.:/ gedacht haben, so viel nur im[m]er möglich, entgegen zu wirken. Was namentlich die Hauptwaffe der Revolutionäre, den Missbrauch der Deutschenpresse betrifft; so versteht es sich nicht nur von selbst, dass unter den vorliegenden Umständen die Censur der politischen Zeit- und sonstigen Druckschriften unter 20 Bögen so wie eine strenge Aufsicht auf die in[n]ländischen Druckereyen, Buchhandlungen und auf die aus dem Auslande kommende Drucksachen fortzubestehen hätte, sondern es möchte auch den deutschen Druckschriften über 20 Bogen, sowie dem Zustande unserer Literatur überhaupt fortwährend besondere Aufmerksamkeit zu widmen seyn. In Beziehung auf jene findet der bekannte, übrigens unschwer zu beseitigende Uibelstand statt, daß wenn die Behörden durch den Inhalt einer Druckschrift sich veranlaßt finden, solche in Beschlag zu nehmen, gewöhnlich die meisten Exemplare derselben schon versendet sind, so daß die amtliche Einschreitung, wodurch die Verbreitung einer solchen Schrift im Publicum verhindert werden soll, gar oft die entgegengesetzte Wirkung hat, Noch bedenklicher ist der Um stand, daß in mehreren Bundesstaaten das Erkenntniß darüber, ob die verfügte Beschlagnahme einer Druckschrift zu beharren habe! Nicht den Verwaltungs- sondern den Gerichtsstellen zu kom[m]t, welche hierbei, statt nach staatspolizeilichen, lediglich nach strafrechtlichen Grundsätzen entscheiden. Die gefährlichsten Schriften sind keineswegs die, welche offen Aufruhr predigen. Uiberhaupt gehört, wie die tägliche Erfahrung zeigt, kein großer Grad von Schaftsinn und Gewandheit dazu, in einer Druckschrift den giftigsten Samen auszustreuen, ohne sich der Uibertretung eines bestim[m]ten Strafgesetzes schuldig zu machen. Die moderne Ansicht, welche die souveräne Staatsgewalt zur Parthei herabwürdigt, und die Justizbehörden zu Richter zwischen ihr und ihren Feinden bestellt, eben damit aber die Errichtung der Regierung in die Hände der Gerichte legt, scheint uns eben so falsch als verderblich zu seyn. Der Zustand der deutschen Literatur im Allgemeinen, ins besondere aber der politischen, ist unerfreulich und beunruhigend. Das Bücherschreiben ist heutiges Tags ein Erwerbszweig, welcher hunderte, ohne durch Geist und Kenntnisse dazu berufen zu seyn, hauptsächlich aus Gewinnsucht ergreifen, wobei denn die Waare nach den präsumtiven Geschmack der Käufer zugerichtet wird. Zu den meisten Fächern ist es die Bewegungsparthei, welche den Ton angibt. Wohl 9/10 aller neueren Werke über Politik, Staatsrecht und Geschichte, sind in ihrem Sinne gschrieben; auch fehlt es nicht an Schriftstellerischen Versuchen, den Bestrebungen nach einer politischen Umwälzung durch Untergrabung der Religiosität und Sittlichkeit der Völker zu Hülfe zu kom[m]en. Wir weisen diesfalls an die literarische Schule von H. Heine, Gutzkow und Genossen. Dieser literarisch demagogisch Sündfluth einen Damm zu setzen, ohne die Thätigkeit nützlicher und achtungswerther Schriftsteller zu hem[m]en, aber den natürlichen Fortschritten des menschlichen Geistes Fesseln umzulegen dürfte eine der Weisheit der allerhöchsten deutschen Gouvernements würdige Aufgabe seyn, wobei dann wohl auch in Erwägung zu ziehen wäre, ob es nicht passend seyn möchte den schädlichen Einfluß der schlechten Literatur, deren zahlreichen Irrlehren, zumal in den Augen der Jugend, nur zu leicht das Gewicht von Autoritäten erlangen, durch gediegenen in gutem Sinne geschriebenen Werke und kritische Zeitschriften möglichst zu neutralisieren. Nicht minder wichtig als die BeaufSichtigung und Benützung der Presse scheint uns die gründliche Hebung der manigfachen Gebrechen, an welchen das gesam[m]te Schul-Unterrichts-und Erziehungswesen in Deutschland leidet. Wir glauben uns nachdem, was wir diesfalls bereits oben /.§ 17./ vorgetragen haben, jeder weitere Ausführung hierüber um so mehr enthalten zu dürfen, als Nothwendigkeit einen ächt fristlichen, soliden auf dem Gesetz und der Obriglkeit gerichteten Erziehung und Bildung der heranwachsenden Generation, so wie einer angemessenen Uiberwachnung der Lehrer, jeden Unbefangenen von selbst einleuchtet, während die Geschichte der Burschenschaft (§6.) und ähnlicher Verirrungen der studentischen Jugend in der neuen Zeit nur zu deutlich gezeigt hat, wohin ein längerer Aufschub der in dieser Beziehung dringend erforderlich Abhülfe führen müsste. Da jedoch diese Hülfe, wie überhaupt jede Verbesserung des vormaligen Zustandes dadurch bedingt ist, daß die weisen und wohlmeinenden Verordnungen der Regierungen von ihren Organen mit Eifer und Treue vollzogen werden. So möchte eine strenge Aufschreibung aller unzuverlässigen, übelgesinnten öffentlichen Diener aus dem Staatsdienste, so die sorgfältigste Rücksichtnahme auf die politische Gesinnungen der neu Anzustellenden geboten erscheinen. Wenn ein klar ausgesprochenes, der Zeit und den Verhältnissen angemessenes System der Regierung jeden ihrer Dienerin den Stand setzt, dasselbe zu erkennen und innerhalb der ihm angewiesenen Sphäre hiernach zu handeln, wenn die unerschrockenen, treue Pflichterfüllung des verdienten Schutzes und Lehens sicher seyn darf, und auch dem, welcher nicht durch Pflichtgefühl, sondern durch Ehrgeiz und Egoismus sich leiten lässt, die Uiberzeugung wird, daß nicht durch Opposition machen, sondern einzig durch festes und aufrichtiges Anschließen an das Gouvernment Ehre und Beförderung zu erlangen sind, und wenn endlich den Schwankenden und Uibelgesinnten nur die Wahl bleibt, ihr Amt Pflicht- und Vorschriftsgemäß zu verwalten, oder Dienst und Gehalt aufzugeben, dann wird die betreffende Regierung in ihren Organen, gewiß auch die eifrige Unterstützung finden, deren sie, besonders in Zeiten politischer Aufregung zu Errichtung ihrer wohlthätigen Absichten bedarf und die betrübende Erscheinung, welcher wir oben /: §. 17. :/ gedacht haben, werden sich nicht mehr erneuern. Um uibrigens die Wirksamkeit der Behörden in Beziehung auf die Verhütung und Unterdrückung revolutionärer Umtriebe zu erhöhen, nur eine baldigen und durchgreifende Verbesserung der oben /: §. 17. :/ von uns geschilderten Mängel der Strafgesetze des gerichtlichen Verfahrens und der Polizeiverwaltung ein überaus dringender Wunsch. Es wäre hierbei unserer obrigen Ausführung zufolge, zunächst darauf ankom[m]en, die Strafbestim[m]ungen in Ansehung der politischen Verbrechen zu revidieren, zu vervollständigen und in möglichste Uibereinstim[m]ung zu bringen, die gerichtliche Prozedur gegen die Urherber und Theilnehmer von solchen Verbrechen möglichst zu vereinfachen und abzukürzen, die Befugnisse der mit größter Vorsicht zu besetzenden Gerichte sowohl hinsichtlich des Verfahrens gegen ungehorsame, dem Richteramt trotzende (unleserlich), als in Ansehung der Beweislage zu erweitern, andererseits der Staatsregierung den ihr gebührenden Einfluss auf die Verfolgung revolutionärer Umtriebe wieder zu vindicieren, so wie endlich auch in die Thätigkeit der Polizeibehörden der einzelnen Bundesstaaten die erforderliche Einheit und Uibereinstim[m]ung zu bringen. Im weiteren etwa der Umstand, daß die Bestrebungen der Revolutionsparthei nicht auf einen einzelnen deutschen Bundesstaat sich beschränken, sondern Gegen den Bestand des ganzen Landes gerichtet sind, somit die öffentliche Ruhe und gesetzliche Ordnung aller deutschen Bundesstaaten gefährden, nach Maßgabe des Art. 28 der Wiener Schlußacte eine Ergänzung der in den deutschen Particulargesetzen stattfindende Lücke durch die Bundesgesetzgebung begründe, müssen wir, als unserer Beurtheilung nicht unterliegend, so sehr wir dieses Bedürfniß erkennen, höherer Erwägung überlassen. Dagegen erlauben wir uns die Auf unseren amtlichen Erfahrungen Und Wahrnehmungen gestützt unvorgreifliche Bemerkung, dass jedenfalls auch nach Auflösung der durch Bundesbeschluß vom 20. Juni 1833 niedergesetzten Centralbehörde der Bestand irgendeines Centralpunktes in Deutschland erwünschlich bleibe, bei welchem alle einzelnen Fäden der ohne Zweifel noch lange fortdauernden politischen Untersuchungen zusam[m]enlaufen würden, um in dem Interesse der Gesam[m]theit des deutschen Staatenbundes davon Kenntniß zu nehmen, und die notwendige Einheit jener Untersuchungen zu vermitteln. Da zu Wahrung des monarchischen Prinzips und der Gerechtsinne des Deutschen Bundes gegen die in das Verfassungsmäßige Gewand ständischer Opposition gekleideten Anmaßungen des demokratischen Geistes /: § 5. u. 17. :/ bereits verschiedene Bundesbeschlüsse ergangen sind, welche die Beschränkung der landeständischen Wirksamkeit auf die ihr durch die Grundgesetzte des Bundes vorgezeichneten Grenzen bezwecken; so bleibt uns diesfalls nur der Wunsch auszusprechen übrig, dass die von der Handhabung jener Beschlüsse gehegten Erwartungen vollständig in Erfüllung gehen und hiernach weitere Maßnahmen in der vorgegebenen Beziehung entbehrlich gemacht werden möchten. Auch hinsichtlich der oben /: §. 17. :/ Unter den Ursachen der revolutionären Erscheinungen in Deutschland erwähnten Einwirkungen der französichen Propaganda und der politischen Flüchtlinge, in der Schweiz, muß welche wir schon früher in besonderen Berichte vom 1st Aug. und 14 Nov. 1834 aufmerksam zu machen, uns veranlaßt fanden, haben dem Vernehmen nach, von Seiten mehrerer deutschen Gouvernements, auf diplomatischem Wege, bereits Einschreitungen stattgefunden. Uiberhaupt gewährt die unter säm[m]tlichen höchsten und hohen Bundesregierungen so erfreulich bestehende Eintracht und Uibereinstim[m]ung die beruhigende Hoffnung, daß ihre vereinten Bemühungen für die Erhaltung und Befestigung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in Deutschland auch von einem entsprechenden Erfolg begleitet seyn werde.
Frankfurt am 2. April 1836
Die Bundes-Central-Behörde
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