7. Sinti und Roma aus Hessen in Auschwitz und anderen Lagern 1943 und 1944
Völkermord
Im so genannten „Zigeunerfamilienlager" in Auschwitz-Birkenau wurden etwa 23.000 Menschen zusammengepfercht. 20.078 der dort registrierten Sinti und Roma wurden ermordet. Darunter waren etwa 700 Sinti und Roma aus Hessen. Zwischen April und Juli 1944 wurden die noch arbeitsfähigen Sinti und Roma in die KZs Buchenwald, Ravensbrück und Flossenbürg überstellt. Sie mussten dort beziehungsweise in den verschiedenen Außenlagern Sklavenarbeit leisten. Die in Auschwitz Zurückgelassenen und die letzten „Neuzugänge“, die im Juli 1944 in Auschwitz eingeliefert waren, wurden in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 vergast. Aus dem Konzentrationslager Buchenwald wurden Ende September 1944 die als nicht arbeitsfähig angesehenen jugendlichen Sinti und Roma zurück nach Auschwitz deportiert und dort im Oktober 1944 ermordet.
Was Auschwitz war, belegen die verschieden Aussagen von Überlebenden.
Von den rund 1000 deportierten und verfolgten Sinti und Roma überlebten etwa 250 Menschen, die 1945 meist zwischen 15 und 30 Jahre alt waren die verschiedenen Lager.
Sterilisierung
Die Beseitigung der „Zigeuner“ in Deutschland wurde durch die Deportation zur Vernichtung in Auschwitz oder durch „Arbeit“ vollzogen. Aber nicht alle Sinti wurden nach Auschwitz deportiert. Sinti, die mit sogenannten „Deutschblütigen“ verheiratet waren, waren von der Deportation ausgenommen, aber sie wurden in der Regel – wie auch die meisten ihrer Kinder – zwischen 1943 und 1945 unfruchtbar gemacht. Dazu wurde in manchen Fällen das schon zuvor gegen Sinti und Roma eingesetzte „Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses“ herangezogen. War eine Person von Reichskriminalpolizeiamt in Berlin als „Zigeunermischling, 1. Grades“ oder als „Zigeuner mit arischem Ehepartner“ für eine Sterilisierung erfasst worden, veranlasste das Reichsinnenministerium nachgeordnete Instanzen, die Sterilisierung vor Ort durchzuführen. Für die betroffenen Personen gab es in der Regel keine Alternative, als sich der Operation zu unterziehen. Ihnen wurde die Einweisung in ein Konzentrationslager angedroht. Kinder aus diesen so genannten Misch-Ehen wurden mit Erreichung des 12. Lebensjahres ebenfalls sterilisiert.
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