4. Aufenthaltsverbot für Juden polnischer Staatsbürgerschaft 1939
Zwischen 1938 und 1939 wurden zahlreiche Juden polnischer Staatsangehörigkeit über die grenze nach Polen abgeschoben. Am 26. Januar 1939 verkündete der Reichsführer SS das Aufenthaltsverbot für polnische Juden und befahl die Ausweisung der noch in Deutschland befindlichen Familien der bereits Abgeschobenen. Diese Ausweisung wurde im Einvernehmen mit der polnischen Regierung beschlossen, diente jedoch nur dazu auch alle anderen männlichen polnischen Juden die älter als 16 Jahre waren in dem vereinbarten Zeitraum über die Grenze zu bringen. (Dokument 1)
Das von den Abgeschobenen zurückgelassene vermögen wurde eingefroren und durfte teilweise von den Besitzern veräußert werden.
Zur Durchführung der Abschiebung wurden am 9. September alle Betroffenen in Konzentrationslager gesammelt um sie zur polnischen Grenze zu befördern, an der die Situation mittlerweile angespannt von der polnischen Seite verfolgt wurde. Darum wurden weitere Abschiebungsmaßnamen vorübergehend ausgesetzt. (Dokumente 2 und 4)
Auch in Marburg wurden polnische Juden verhaftet sowie in Listen erfasst. (Dokument 3 und 5)
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