3. Sylvester Jordan
Sylvester Jordan (1792-1861) wurde 1821 Professor für Staatsrecht an der Universität Marburg. Er war maßgeblich an der Formulierung der kurhessischen Verfassung von 1831 beteiligt. Als Abgeordneter der Ständeversammlung ab 1830 zählte er zu den Liberalen. Nachdem er bereits sechs Jahre unter Polizeiaufsicht gestanden hatte, kam er 1839 in Untersuchungshaft. Ihm wurde u.a. eine Beteiligung am Frankfurter Wachensturm von 1833 vorgeworfen. Wegen Hochverrat wurde er 1843 zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt und im Marburger Schloss inhaftiert. Nach zwei Jahren kam Jordan frei, nachdem das Oberappellationsgericht das Urteil aufgehoben hatte.
Seine Arbeit und die Verfolgung durch die kurhessische Obrigkeit hatten Jordan großes Ansehen verschafft, aber genau dies machte dann die Fallhöhe aus, als er sehr früh zur Mäßigung mahnte und um Ausgleich mit dem Adel warb. Das machte ihn zum Symbol des liberalen Umfallers und setzte ihn dem Gespött all jener aus, für die die Revolution nicht nach den ersten Zugeständnissen des Adels beendet war (Dok. 1, 2, 3).
Für Kurhessen war er als Legationsrat am Bundestag, der Versammlung des Deutschen Bundes tätig, er war dort Mitglied im Siebzehnerausschuss, der im Auftrag der Fürsten eine Verfassung schon mal vorformulieren sollte. Jordan gehörte als Vizepräsident dem Vorparlament an, war von Juli 1848 bis Mai 1849 Abgeordneter für Fritzlar in der Nationalversammlung und gleichzeitig Vertreter Kurhessens bei der Provisorischen Zentralgewalt.
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