14. Augsburgische Konfession 1530 und der Schmalkaldische Bund
Tafel 14: Augsburgische Konfession 1530 und Schmalkaldischer Bund
Auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 zeigt sich, dass die evangelischen Christen kein gemeinsames Bekenntnis vorlegen können, sondern unterschiedliche Konzepte einreichen:
- die Confessio Augustana, die Lutherische Position, von Philipp Melanchthon verfasst und dem Kaiser übergeben von den sechs führenden protestantischen Fürsten, an der Spitze Kurfürst Johann von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen.
- die Confessio Tetrapolitana der vier oberdeutschen Städte Konstanz, Memmingen, Lindau und Straßburg, von Martin Bucer und Wolfgang Capito formuliert, sowie
- die Fidei Ratio (Rechenschaft über den Glauben) für die Schweiz, verfasst von Huldrych Zwingli.
Dabei wird die Confessio Augustana, die erst im Augsburger Religionsfrieden von 1555 Anerkennung als gültiges Reichsrecht findet, zur wichtigsten protestantischen Bekenntnisschrift. Bis heute ist sie für viele Landeskirchen die gültige Bekenntnisgrundlage. In der strittigen Abendmahlsfrage folgt sie der lutherischen Auffassung der leiblichen Gegenwart Christi im Brot und Wein. Die bereits im Marburger Religionsgespräch offenbar gewordene dogmatische Spaltung zwischen den Lutheranern und den Schweizer Reformatoren und ihren Anhängern verfestigt sich damit weiter. Dem intensiven Bemühen von Landgraf Philipp ist es im Zusammenspiel mit dem Straßburger Reformator Martin Bucer und Melanchthon zu verdanken, dass 1536 auf Grundlage der Wittenberger Abendmahlskonkordie eine Einigung zwischen den Lutheranern, Straßburg und den meisten oberdeutschen Städten erreicht werden kann. Um dazu ein Gegengewicht zu schaffen, formulieren 1536 die Schweizer Reformierten die Confessio Helvetica minor.
Der Augsburger Reichstag hat auch gezeigt, dass sich die Protestanten zur Verteidigung ihres Bekenntnisses in einem politisch-militärischen Schutzbündnis vereinigen müssen. 1530/31 initiiert Philipp von Hessen die Gründung des Schmalkaldischen Bundes, der sich insbesondere bei der Rückgewinnung Württembergs 1534 als bedeutsam erweist. Der hessische Landgraf kann nach erfolgreicher militärischer Intervention die Wiedereinsetzung des zum lutherischen Glauben übergetretenen Herzogs Ulrich durchsetzen und so die Voraussetzung dafür schaffen, dass in Württemberg die lutherische Reformation eingeführt wird. Aufgrund der Bekenntnisfrage bleibt der Schmalkaldische Bund für die Zwinglianer grundsätzlich verschlossen - durchaus gegen die Absichten Philipps, der seine Mittlerrolle zwischen den streitbaren europäischen "Konfessionsverwandten" keineswegs aufzugeben gewillt ist.
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