Katasterkarte der Ortslage Roth (mit 2 Ausschnitten), 1766/69
Im Rahmen einer landesweit durchgeführten Reform der Steuererhebung, bekannt als sog. Steuerrektifikation, wurden in der Landgrafschaft Hessen-Kassel erstmals alle Liegenschaften parzellengenau vermessen, Katasterkarten darüber gefertigt und die Besitzverhältnisse samt steuerlichen Verpflichtungen nach Eigentümern geordnet in den sog. Lager-, Stück- und Steuerbüchern, Vorläufern der modernen Kataster, fixiert. Auf diese Weise erfahren wir erstmals von jüdischem Besitz in Roth und dessen Lage. Die Karte blieb Jahrzehnte in Gebrauch, wurde in Rot korrigiert und ergänzt, ebenso wurde das mehrere Bände umfassende Kataster stetig fortgeschrieben. Erst in preußischer Zeit erfolgte eine neue Karten- und Katasteraufnahme.
Wir sehen, dass sich der jüdische Hausbesitz 1766/69 in Ortsrandlage befand (Ausschnitt 1) und in unmittelbarer Nachbarschaft des großen Amtssitzes des schenckischen Verwalters. Diese Lage dürfte kein Zufall sein, wenngleich aufgrund fehlender Quellen genauere Schlussfolgerungen nicht möglich sind. Es handelte sich um einfache Häuser ohne weiteres Zubehör wie Scheunen, Ställe oder Gärten. Da Juden zu dieser Zeit keine landwirtschaftlichen Flächen erwerben durften, waren solche Nebengebäude auch nicht notwendig. An das rechte Haus war die Synagoge angebaut, also nicht wie heute ein frei stehendes Gebäude.
Ausschnitt 2 der Katasterkarte zeigt uns, wo die mittlerweile vier jüdischen Familien um 1815 lebten. Es handelte sich immer noch um einfache Häuser. Allerdings war die Familie Höchster bereits an die Hauptstraße gezogen und hatte gegenüber von ihrem Wohnhaus (Nr. 139 auf der Karte) das nicht mehr genutzte Schencksche Brauhaus erworben, das ihr als Stall diente (siehe Dok. 3.1). Familie Bergenstein konnte 1815 Hausbesitz in der Nähe der Mühle erwerben (siehe Dok. 3.2). Interessant ist auch hier, dass beide erworbenen Immobilien ehemals schenckischer Besitz waren.
Annegret Wenz-Haubfleisch
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