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Erläuterungen: Daniel J. Cohen
Über den Kampf der deutschen Juden gegen die Machenschaften von 1545, sie zu vertreiben. Rabbi Josef von Rosheim und der Appell an Kardinal Farnese.
Anlässlich des Jubiläums zum 500. Geburtstag Martin Luthers (1983) wurden viele wissenschaftliche und publizistische Publikationen veröffentlicht, die ein breites Spektrum von Aspekten über die Person Luthers und sein Werk, sein Wirken und seinen Einfluss – zu seiner wie zu späteren Zeiten – behandelten. Zudem fanden mehrere Symposien statt und mehrere Ausstellungen wurden organisiert, in denen eine visuelle Darstellung des Lebens und Charakters des großen Reformators präsentiert wurde.[1]
Dem Anlass gemäß wurde Luthers Theologie und deren Entwicklung viel Raum gewidmet. Darunter wurden seine Einstellung zu den Juden und der Wandel in seiner Haltung ihnen gegenüber diskutiert. Dieser Wandel fand zwischen 1523, als Luther seine Schrift „Dass Jesus Christus ein geborener Jude sei“[2] veröffentlichte, und den 30er und 40er Jahren des Jahrhunderts statt, als er den Juden und dem Judentum mit Hassschriften und diffamierenden Äußerungen begegnete.[3] Diese Diskussionen über Luthers Haltung den Juden gegenüber[4] wurden nicht wenig von der Forschung Heiko Obermanns über die Wurzeln des Antisemitismus[5] beeinflusst – sei es durch die Akzeptanz seiner Thesen oder durch deren Ablehnung.[6]
Zwar hat die Beschäftigung mit Luthers Verhältnis zu den Juden eine lange Geschichte[7], aber erst zu unserer Zeit schilderte uns Haim Hillel Ben-Sasson die verschiedenen Reaktionen der jüdischen Zeitgenossen Luthers zu dessen Person und Wirken.[8] Nichtsdestotrotz wussten wir bisher kaum etwas darüber, wie die Juden in Deutschland aktiv gegen die Gefahren, die durch Luther und seine Anhänger verursacht wurden, agierten. Zwar wussten wir von den Fürsprache-Tätigkeiten Rabbi Josefs von Rosheim, des Repräsentanten und Bevollmächtigten der deutschen Juden, der anfänglich noch hoffte, dass dank der Reformation eine Veränderung zugunsten der Juden stattfinden würde.[9] Die neue, antijüdische Haltung Luthers und seiner Freunde – die wegen der enttäuschten Erwartung, dass die Juden sich nun bekehren würden, verursacht wurde – zwang Rosheim dazu, mit voller Kraft aktiv zu werden.[10] 1537 versuchte er vergeblich, ein Treffen mit Luther zu organisieren, um diesen darum zu bitten, den Kurfürsten von Sachsen dazu zu überreden, seine Entscheidung, den Juden die Durchreise durch sein Gebiet und die Niederlassung darin zu verbieten, zurückzunehmen.[11] Luthers Groll gegen die Juden, die Feinde des Christentums, wuchs in diesen Jahren und erreichte einen Höhepunkt in seiner Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ (1543). Diese Schrift beinhaltete brutale Ratschläge darüber, wie man die Juden behandeln soll und wie man sich ihnen entledigt – dies waren Ratschläge, mit denen er Hundt-Radowsky und seinen Nazi-Erben in Nichts nachstanden – und zwar sollte man die Synagogen und die Häuser der Juden zerstören, sie in Dachböden und Pferdeställen (wie die Zigeuner) wohnen lassen, ihre Gebet- und Lernbücher konfiszieren und ihren Rabbinern mit dem Tod drohen, falls diese weiterhin lehrten. Darüber hinaus sollte man ihnen ihren Schutz durch den Staat entziehen, ihnen den ‚Wucher‘ verbieten, ihre jungen Männer zu körperlicher Arbeit zwingen und schließlich sei es am besten, man vertreibe sie aus dem ganzen deutschen Gebiet, wie die Franzosen, Spanier und Böhmen es schon getan hatten.[12]
Bald genug wurde Rabbi Josef klar, dass die Anführer der Reformation nicht bereit waren, die Existenz der Juden innerhalb des Reiches zu garantieren. Er fasste den pragmatischen Entschluss, den Schutz und das Wohl der Juden unter der Patronage der katholischen Herrscher zu suchen.[13]
Die größten Anstrengungen für das Wohl seines Volkes unternahm Rabbi Josef an Reichstagen, an denen man sich direkt an den Kaiser und dessen Minister wenden konnte, um Bestätigungen oder Erneuerungen für Privilegien zu erbitten. So tat er es auch 1545 während des Reichstags zu Worms, auf dem er mit dem Kaiser eine Abmachung über eine „Hilfe“ bei der Finanzierung des Kriegs gegen Frankreich traf. Folgendes liest man über die Ereignisse dieses Reichstages in Josels Memoiren:
Im Jahre ’45 zog der Kaiser, groß sei sein Ruhm, mit einem mächtigen Heer gegen den König von Frankreich und rückte bis an einen Ort in der Nähe von Paris vor. Aus diesem Anlass gingen Beamten, die mit Vollmacht versehen waren, im Lande umher, um die Juden Deutschlands zur Kriegskontribution zu verpflichten: dreitausend Gulden in vierzehn Batzen pro Gulden und davon vierhundert Kronen zum Privatgebrauch des Kaisers; außerdem noch ein Geschenk von tausend Gulden. Und wir taten drei viertel aus Gold für jede Hudert. Und an diesem Tag[14], als ich in der heiligen Gemeinde Schu“m [??"?= Speyer, Worms und Mainz; Anm. d. Übers., A.S.] war, wollten alle Minister und Fürsten den Kaiser, gelobt sei sein Ruhm, aufsuchen und die Juden vertreiben, bis ein guter Mann, in Erinnerung geschätzt, aufstand, und sprach, dass dies nicht die richtige Art sei, die Juden zu behandeln, weil es nach der Religion und Tradition geboten war, im Reich Juden leben zu lassen und so tilgte er ihren bösen Plan, aber in den Städten Mainz, Esslingen, Landau hat man die Juden vertrieben und seitdem sind andere Fälle(?)…[15]
Der Vorschlag, die Juden aus dem gesamten Reichsgebiet zu vertreiben, wurde in der Tat durch eine Ständekommission gemacht, die „zur Beratung einer guten und beständigen Polizei“ berufen worden war, damit die Untertanen keinen Schaden wegen Zinszahlungen an die Juden hätten, und damit diese nicht für den türkischen Feind ausspähen würden.[16]
wenn Gaertz diese Affäre in seinem Buch „Die Geschichte der Juden“ behandelt , stützt er sich auf die Notizen Josefs von Rosheim über den Vertreibungsvorschlag aus diesem Reichstag. Seine These ist , dass der „gute Mann“, der sich für das Recht der Juden, im kaiserlichen Gebiet weiterhin leben zu dürfen, eintrat, kein anderer war als der Kardinal Alexander Farnese, der Enkel Papst Paulus III., der Beschützer der Marranen in Portugal.[17] Obwohl Graetz keine Belege für seine These bringt[18], wiederholt sie Ludwig Feilchenfeld in seinem Buch über Rabbi Josef von Rosheim[19], während Selma Stern sie in ihrer Biographie über Rosheim nicht beachtet. Sie schreibt lediglich, dass es Grund zur Annahme gibt – nach Rosheims eigenen Aussagen – dass der „gute Mann“ anscheinend ein frommer Katholik war, weil er sich auf die ältere christliche Lehre stützte, die besagte, dass man sich der Juden, wiewohl sie zu ewiger Sklaverei verdammt seien, nicht entledigen dürfe, damit sie durch ihre Existenz und ihre Leiden Zeugnis für die Wahrhaftigkeit der biblischen Prophezeiungen ablegten.[20]
Und da kam das „Lutherjahr“ und mit ihm der Beweis für Graetz‘ These. In einer Ausstellung über das Thema „Luther in Marburg“, die Ende 1983 im Staatsarchiv derselben Stadt gezeigt wurde, wurde eine Kopie des Gesuchs der deutschen Juden an „Alessandro de Frenesio, den Kardinal der St. Laurentius Kirche in Damaso[21] und Vizekanzler der heiligen Kirche in Rom“, „den Gesandten des Papstes“[22] ausgestellt. Das Erstellungsdatum steht zwar nicht auf diesem in Latein verfassten Dokument, aber auf der Rückseite findet man folgende Anmerkung: „wurde am kaiserlichen Reichstag in Worms 1545 überreicht“. Diese Versammlung war für März desselben Jahres einberufen, aber der Kaiser kam erst am 16. Mai und Farnese selbst traf erst am darauffolgenden Tag ein und blieb bis zum 27. desgleichen Monats in Worms.[23]
In diesem Brief[24] beklagen sich die „Juden, die in Deutschland leben“, über die Gefahr, der sie vonseiten ihrer Verfolger, das heißt von Martin Luther und seinen Anhängern, ausgesetzt seien. Diese nähmen zahlreich an der Versammlung am Reichstag teil und die versuchten, die anderen Teilnehmer von der Richtigkeit seiner Theologie zu überzeugen. Sie strebten danach, so die Juden, Kirchengesetze und bestimmte religiöse Riten zu erneuern, und deswegen forderten sie, unerträgliche Beschränkungen über die Juden zu verhängen. Diese Forderungen jedoch verletzten die Privilegien und Bullen, die Päpste und Kaiser ihnen erteilt hatten. Um ihr Bittgesuch zu rechtfertigen, fügten die Juden Kopien der Privilegien hinzu, die sie von den Päpsten bekommen hatten.[25] Sie betonten zudem, dass auch die Kaiser gegen die Verletzung von erteilten Schutzbriefen, Privilegien und Bullen sowie gegen jedwede Erneuerung seien, die der bestehenden Tradition widerspräche – es sei denn, diese würde in einem allgemeinen Konzil bestätigt. Des Weiteren wird die Hoffnung gehegt, dass der Papst und der Kaiser die Rechte der Juden beschützen würden. Deswegen bitten die Juden Farnese darum, dass er ihnen – in Gottes Namen – Hilfe und Unterstützung gewährt, weil Luther und seine Anhängerschaft voller Feindseligkeit versuchten, sie zu unterdrücken. Am Ende ihres Schreibens bringen die Schreiber die Hoffnung zum Ausdruck, eine positive Antwort zu erhalten.
Wer war also dieser Kardinal Farnese? Es war Alexander, der älteste Sohn Luigis, des Fürsten von Parma, der 1520 geboren wurde. Mit 14 Jahren wurde er durch seinen Großvater, Papst Paulus III. zum Kardinal ernannt. Während seines Lebens erfüllte er mehrere Funktionen im Dienst der Kirche und war Förderer von Gelehrten und Künstlern. Er starb 1589 und wurde in der ‚Il Gesù‘ Kirche in Rom begraben, die er selbst 1568 erbauen ließ. Der Bruder Alexanders, Ottavio, wurde der Nächste Fürst von Parma. Er heiratete 1542 Margarita von Österreich, die außereheliche Tochter Kaiser Karls V. Sein Großvater, der Papst, schickte Farnese zu einer heiklen diplomatischen Mission nach Worms, wo er mit dem Kaiser über die Beteiligung des Papstes im kommenden Krieg gegen die im Schmalkaldischen Bund verbündeten protestantischen Fürsten verhandeln sollte. Darüber hinaus sollte er sich mit ihm über das Konzil besprechen, das im Dezember 1545 in Trient stattfinden sollte.[26]
Josef von Rosheim nennt zwar nicht explizit den Namen des „guten Mannes“, aber es besteht kein Zweifel, dass es Farnese war, der direkt oder indirekt den Vertreibungsplan an diesem Reichstag vereitelte. Unser Dokument wirft also neues Licht auf die komplexen diplomatischen Aktivitäten, welche die Juden im Reich unternommen, um ihre Rechte zu verteidigen. Dies ist ein weiterer Beweis für den aktiven Kampf [der Juden (Anm. d. Übers.)] gegen Luther und gegen den Einfluss seiner Lehre. Damit wird auch derjenigen These widersprochen, die einen Unterschied zwischen Luthers Theologie und den davon hervorgerufenen Folgen nach dessen Tod (1546) machen will.[27]
Und wer hätte der Initiator dieses Bittgesuchs sein können? Wir wissen von keiner anderen Persönlichkeit, welche die Juden in dieser Epoche repräsentiert und oft Denkschriften und Gesuche an den Kaiser, Fürsten und Stadträte verfasst hätte, außer Rabbi Josef von Rosheim. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass auch dieses Gesuch ihm zuzuschreiben ist, und dass er die Hilfe eines Menschen in Anspruch nahm, der im Latein der Renaissancezeit kundig war.
Es bleibt dennoch die Verwunderung darüber, dass Rosheim in seinen Memoiren keinen Hinweis auf diesen Brief und auf seine Rolle in dieser Fürspracheaktivität hinterlässt. Doch auch über andere Aktivitäten, die er schildert, verrät er uns oft seine Rolle nicht.[28] Allerdings lassen sowohl die Argumente, die er in seinem Brief an den Rat von Straßburg schildert[29], als auch die Berichte aus seinen Memoiren keinen Zweifel über die Identität des Urhebers dieses Schreibens. Dieses Dokument ist also ein weiterer Ausdruck der breitgefächerten politischen Aktivität des Rabbi Josef von Rosheim in seinem Kampf um die physische Existenz seiner Glaubensbrüder im Kaiserreich. Dieser Kampf war, wie Josel in seinen Erinnerungen selbst bezeugte, bis auf wenige Fällen mit Erfolg gekrönt, denn eine Gesamtvertreibung der Juden aus Aschkenas wurde verhindert.
Allerdings gab Rabbi Josef die Fälle, die er erwähnte – die Vertreibungen aus Mainz, Esslingen und Landau – nicht mit Exaktheit wieder. Es kann daran liegen, dass mindestens zwei Jahre vergangen sind zwischen der geschilderten Ereignissen und 1547, der Zeit, in der er diese niederschrieb. Gaertz erinnert, als er Rosheim zitiert, lediglich an die Vertreibungen aus Esslingen und Landau und erwähnt Mainz nicht – wahrscheinlich weil er keine Belege dafür fand.[30] Allerdings fand in Wirklichkeit keine vollständige Vertreibung in Esslingen statt – der Stadtrat lehnte es lediglich ab, die Schutzbriefe der Juden zu erneuern, die nun nach 14 Jahren ausgelaufen waren, und die Juden mussten deswegen die Stadt verlassen.[31]
Die Situation in Landau war anders. Unter dem Artikel ‚Landau‘ in der jüdischen Enzyklopädie in deutscher Sprache, und folglich auch in der englischen Ausgabe[32], wird zwar die Vertreibung aus dem Jahr 1545 erwähnt. Allerdings findet man keine Erwähnung dafür in Löwensteins Buch über die Geschichte der Juden in der Kurpfalz.[33] Mehr noch, eine Betrachtung der Forschung über die Geschichte der Gemeinde in Landau, die auf die Protokolle der Stadt beruht, beweist unzweideutig, dass zwischen 1541-2 den Stadtjuden zwar einige Beschränkungen im Handel auferlegt und dass im Juli 1547 (also nach Abschluss des Reichstages) Einschränkungen für auswärtige Juden, die in der Stadt Handel treiben wollten, erlassen wurden. Aber weder zu dieser Zeit noch später wurde die Niederlassung der Juden in der Stadt verboten.[34]
Summa summarum: Zweifelsfrei mussten die Juden in mehreren Städten und Territorien in Deutschland eine weitere Verschlechterung ihrer Situation infolge der Reformation erleiden, denn diese führte oft zu Vertreibungen. Rabbi Josef von Rosheim verstand schon 1536, was für eine unruhestiftende Rolle Luther und seine antijüdischen Schriften bei dem Erstarken der Vertreibungstendenz spielten. Er sah in Luther und in dessen Lehre eindeutig einen entscheidenden, negativen Faktor für die Juden im Reich.[35] Es ist wahr, dass seine Rettungsversuche in dieser Epoche gescheitert sind und dass man in den Vertreibungen aus norddeutschen Städten wie Braunschweig[36] und Hildesheim[37] ein Erstarken dieser Tendenz erkennen kann. Dennoch war es sein größter Erfolg, dass er die totale Vertreibung vom gesamten Territorium des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation zu verhindern wusste, und das dank des Erwerbs der Unterstützung des päpstlichen Gesandten, Kardinals Alexander Farnese, des anonym gebliebenen Beschützers der deutschen Juden – ein „guter Mensch, in Erinnerung geschätzt“.
[1] Als Beispiel soll die breitgefächerte Ausstellung im deutschen Nationalmuseum in Nürnberg genannt werden. Siehe den prächtigen Katalog: Martin Luther und die Reformation in Deutschland, Ausstellung zum 500. Geburtstag Martin Luthers, hrsg. v. M. Bott, Frankfurt a/M 1983. Darüber hinaus siehe Anm. 22.
[2] Daß Jhesus Christus eyn geborner Jude sey, Wittenberg 1523, in Luthers Werke, Weimarer Ausgabe (=WA), Bd. 11, S. 314-336.
[3] Von den Jüden und jren Lügen. Wittenberg 1543; WA 53, S. 417-552; Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi, 1543, WA 53, S. 579-648 u.a.
[4] Zum Beispiel an der evangelischen Akademie in Müllheim am Rhein im Februar 1983. Die Diskussionen, an denen auch Juden teilnahmen, beschäftigten sich auch mit dem Verhältnis der protestantischen Kirche zum Judentum im Allgemeinen und in der Hitlerzeit insbesondere. Diese Tagung konnte nur deswegen stattfinden, weil die Organisatoren darauf bestanden, dass man diesem schmerzlichen Thema nicht ausweicht. Alle Beiträge wurden veröffentlicht (siehe unten, Anm. 6).
[5] H.A. Obermann, Wurzeln des Antisemitismus, Christenangst und Judenplage im Zeitalter von Humanismus und Reformation, Berlin 1981. Vgl. die Kritik von Ben-Zion Dagani, Zion, 1984, S. 427-429; beide Autoren nahmen am Symposion in Müllheim teil (Siehe Anm. 4).
[6] Die Juden und Martin Luther – Martin Luther und die Juden: Geschichte, Wirkungsgeschichte, Herausforderungen, hrsg. v. H. Kremers u.a., Neukirchen-Vluyn 1985.
[8] Haim-Hillel Ben-Sasson, "[???]" (= die Juden und die Reformation), Proceedings of the Israel Academy of Sciences and Humanities, vol. 4, Nr. 5, Jerusalem 1970, S. 62-116.
[10] S. Stern, Josel von Rosheim. Befehlshaber der Judenschaft im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, Stuttgart 1959. Vgl. auch E.W. Kohl, Die Judenfrage in Hessen während der Reformationszeit, Jahrbuch der hessischen Kirchengeschichtliche Vereinigungen XXI (1970), S. 87-101.
[12] Lewin (wie Anm. 7), S. 81-84. Vgl. auch W. Maurer, Die Zeit der Reformation, in: K.H. Rengstorf und S.v. Kortzfleisch (hrsg.), Kirche und Synagoge. Handbuch zur Geschichte von Christen und Juden, Bd. 1, Stuttgart 1968, S. 375-429, insb. S. 419ff.
[15] I. Kracauer, Rabbi Joselmann de Rosheim (Journal de Joselmann), REJ, XVI, 1888, S. 94, Nu. 27. Vgl. Rabbi Josefs Schreiben an den Rat der Stadt Straßburg 1546: “Dann man sollichs in keinem gesatz, göttliche oder weltl., geschribne rechte oder nateurliche vinden kann, das man gegen uns armen on erkant alle rechten das unser sollt nehmen oder von unser wonung us den oberkeiten sollt verjagen. Dann offenbar ist auch war, das auf nechst gehaltenem reichstag zu Wormbs ime 45. Jar vor allen stenden ein umfrag geschehen uf etliche unsere missginer vermeinte, uns armen Deutschland zu verweisen, aber durch die gnod des allmechtigen von cor und fürsten und alle stend und gesandten hochverstendige erkant und usgesprochen worden. das sollichs nit zu thun ist, und wie von alter her ire oberkeit ire juden bei kais. Mt. Und der röm. Reich schutz, schirm und geleit halten mag, von menigl. Unverletzt etc.“, L. Feilchenfeld, Rabbi Josel von Rosheim, Strassburg 1898, Beil. XXI, S. 192-193.
[17] H. Graetz, Geschichte der Juden, IX. (18913), S. 302. Die Behandlung dieser Affäre fehlt in den ersten beiden Auflagen des Buchs und wurde erst nach der Veröffentlichungen Kracauers (wie Anm. 15) hinzugefügt.
[18] Es ist möglich, dass er sich auf L. von Rankes „Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation“ stützte. Siehe ebd. Bd. IV, Leipzig 18684, S. 273-274.
[21] Die Basilika von St. Laurentius in Damaso ist Teil des ‚Palazzo della Cancelleria‘, der bis heute zum Vatikan gehört.
[22] F. Wolff, Luther in Marburg – Ausstellung des Hessischen Staatsarchivs Marburg anläßlich des 500. Geburtstages Martin Luthers, 21.10 -01.12.1983 (Marburger Reihe (19), Marburg/Lahn-Witzenhausen 1983, S. 47, Nr. 84. Ich bin Fritz Wolff, dem Leiter des Staatsarchivs Marburg, dafür dankbar, dass er mich auf dieses Dokument aufmerksam machte, als ich Marburg im Dezember 1983 besuchte, und dafür, dass er dafür sorgte, dass ich eine Kopie davon zugesandt bekomme. Es ist nicht mehr in Erfahrung zu bringen, wie die Quelle in das Grafenarchiv in Waldeck gelangt ist – Wolrad II. war auf jeden Fall an diesem Reichstag anwesend und er erhielt wahrscheinlich seine Kopie von dort.
[23] Siehe: P. Kannengießer, Der Reichstag in Worms im Jahre 1545, Strassburg 1891, sowie Ranke (wie Anm. 18) S. 257 und 274 Anm. 2. Leider wurden die Verhandlungen dieses Reichstages noch nicht veröffentlicht.
[25] Diese Kopien sind nicht vorhanden. Vermutlich handelt es sich um die Bestätigung des Privilegs, das Papst Martin V. 1418 den Juden in Deutschland, Savoyen und Brüssel erteilte, oder um ein ähnliches Dokument von 1429 – oder vielleicht sogar um die ‚Sicut Judaeis‘ Bulle von 1422. Siehe: M. Stern, Urkundliche Beiträge über die Stellung der Päpste zu den Juden, Kiel 1893-1895, Nos. 9, 21, 31.
[26] Siehe: C. T. Frangipane, Memoire sulla vita ed i fatti de cardinale Alessandro Farnese, Rome 1876.
[27] Siehe: L. Siegele-Wenschkewitz, „Wurzeln des Antisemitismus in Luthers theologischem Antijudaismus“, in: Die Juden und Martin Luther (wie Anm. 6), S. 355 in ihrer Auseinandersetzung mit Obermann.
[30] Kracauer (Anm. 15) S. 101 übersetzte: l’electeur de Saxe (obwohl in den handschriftlichen Memoiren Mainz ausdrücklich benannt wird, wie er selbst im Text schreibt). Kracauer wollte damit sagen, dass Rosheim sich in der Tat auf die Vertreibung aus Sachsen bezogen hatte, die schon 1536 stattgefunden hatte, während die Erneuerung des Privilegs 1543 gegeben wurde – das heißt vor dem Ereignis im Reichstag zu Worms von 1545 (Siehe Anm. 11).
[31] Stadtarchiv Esslingen, Fasz. 35: R. Overdick, Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Juden in Südwestdeutschland im 15. und 16. Jahrhundert, dargestellt an den Reichsstädten Konstanz und Eßlingen und an der Markgrafschaft Baden, (Konstanzer Geschichts- und Rechtsquellen) XV, Konstanz 1865, S. 77-81.
[32] Encyclopaedia Judaica, X, Berlin 1934, Sp. 580; Encyclopaedia Judaica, X, Jerusalem 1970, Sp. 1384.
[35] Siehe seine Memoiren (wie Anm. 15), S. 92, Z. 22. Zweifelsohne bekräftigen seine Äußerungen und das Schreiben an Kardinal Farnese die Aussagen L. Siegele-Wenschkewitz (siehe Anm. 27).
[36] R. Rieß, „Zum Zusammenhang von Reformation und Judenvertreibung: das Beispiel Braunschweig“, Civitatum Communitas, Studien zum europäischen Städtewesen, Festschrift Heinz Stoob zum 65. Geburtstag, Bd. 2, Köln-Wien 1984, S. 630-654.
[37] P. Aufgebauer, „Judenpolitik im Zeitalter der Reformation, vornehmlich in Norddeutschland“, Die Diözese Hildesheim in Vergangenheit und Gegenwart, Zeitschrift des Vereins für Heimatkunde im Bistum Hildesheim, LI (1983), S. 27-44, bes. S. 38ff.
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