[f. 1r] Durchleuchtiger, Hochgeporner Fůrst, E.f.g. sein vnsere arme, schůldige dienste jn aller vnderthenigkeit stets zuuor, Genediger furst vnd her. Es hat E.f.g. vns etzliche articull durch lazarum Juddenn behendigen vnnd libbernn [ausliefern/übergeben] lassen, weß wir vns gehalten ader nitt gehalten sollen jn sich begriffenn. Deß wir jn vnderthenigster dancksagung stehenn. Dieweill aber gnediger her solche gemelte articull vns armen, gemeinen vnnd der schrifft vnerfahrnen Judden etwas beschwerlich [hart/bedrückend], haben wir, die wir jzo zugegen gewesen, vns mit gemelten Lazaro Judden berathen, [der] E.f.g. diesse vnsere vnderthenige antwort vff gemelte rticull E.f.g. gebenn solle. Vffs aller vnderthenigst bittende, sie wollen vnsere Beschwerug [Last], die wir darjnne haben mögenn, genediglich anhörenn vnd auss furstlicher mildigkeit vnd genedigem hohen verstandt dieselben beschwerungen miltern vnd nachpleibenn lassen wöllen.
Den Inhalt deß Ersten articuls belangend, die lesterung Christi zůuerlobenn, wolle[n] wir willig sein. Deß wir aber denn Talmůth [f. 1v] verschweren vnd eigentlich nach dem gesetz vnnd propheten lebenn sollenn mit bestettigung des Eides, ist vns nit woll můglich. Dan wir ader kein mensch, solchs halten magte [können], es wird jnne dann von got gegeben. Zwdem, so ist kein Jůd in E.f.g. fůrstenthumb, der den Thalmůth verstehe, viel weniger schrifftlich bei sich hatt. Derhalben vnser vnderthenig Bitt, mit demselbigen ein zeitlangt gedult zwhaben, wollen wir vor vns möglichen fleiß anwenden, vns zůerforschen, ob ein Jůd jnn E.f.g. gelarthen zůvberlibbern anhalten. Damit dieselbigen gelerten zůsehen haben, was vnpillichs darein begriffen, alsdann williglichen daruon abstehenn woltenn.
Denn andernn articull von der Sinagogenn meldende, wollen wir jn vnderthenigem gehorsam williglich halten.
Denn drittenn articull seindt wir gleichsfalls zwhaltenn willigk.
[f. 2r] Der vierdt articull, die predigt belangendt, ist vns etwas beschwerlich aus vrsachen, die wir jzo nit woll darthwn konnenn. Bitten derhalbenn, vns die offentlichenn, gemeynen predigen frey wollen stehen lassenn, wehm es geliebe, dieselbigen nach gelegenheit, zeitt vnd stett zwbesůchenn.
Desß funfften articuls Inhalt seindt wir gantz willigk, doch mit vndertheniger Bitt, daß vns armen vnsere wahr [Ware] des rechtenn werdt, wie eine andere E.f.g. vnderthann – geschetzt vnd gesatzt werden[n].
Dem Sechstenn articull, meldendt von auffrichtiger handelung etc., seindt wir auch jn vnderthenigkeit zwhaltenn willigh, mit vndertheniger bitt, wo einer ader mehr demselben zwgegen etwas thůn ader handlenn wurde, daß der ader dieselbigenn wie ein ander E.f.g. vnderthan nit höher, dan er verdienet, gestrafft werde.
Denn viien articull ist vnns zwhalten gantz beschwerlich. Dann ye kein christ zw [f. 2v] diessen vnsern zeitten solchs woll halten kann. Derhalbenn auch vnser vnderthenig Bitt, denselbigen articull genediglich zw miltern. Mit vnderthenigster erpiethung, das wir vns jn gemelten articul also schicken wöllen, daß derhalben von vns kein clage gescheen sol. Wo aber derhalbenn clage vber einen ader mehr gescheen wurden, daß der ader dieselbigenn nach gelegenheit der sachen gestrafft werdenn.
Deß achtenn articuls jnhalt seindt wir jnn vnderthenigem gehorsam, auch gantz willigh –ausserhalb des Eides. Dann, Genediger fůrst vnnd her, bei vns Juddenn nit gebraůchlich ist, jn solchenn fellen so leichtlich Eyde zwthůn. Bitten derhalbenn vns mit demselbigen hierjn nitt zwbeschwerenn. Wollen aber darjnn willigk sein, wo vnser einer ader mehr demselbigen articull entgegenn handelen wurden, daß der ader dieselbigen nach jnhalt dieß [f. 3r] achtenn articůls gestrafft werden.
Deß Neundten vnd Zehenden articuls seindt wir von vns auch gantz willigk.
Den Eylften vnd lezten articull seindt wir vermöge aller pillicheit je vnnd allwege willigk gewesen vnd noch. Bitten demnach E.f.g., vns armen zw diessem mall bei diesser erpietůng genediglich zw handthaben vnd zw schůtzenn vnd darůber nit höher dringen lassenn [mehr verlangen]. Dan wir verhoffen, wir habenn vns vff furgegebene articůll zw diessem mall zimlich erpottenn [willig bereit erklärt]. Wollen auch demjhenigen, so wir vns hierjn erpietten vnd erpotten habenn, vffs gleissigst zwhaltenn nachkommen. E.f.g. wollenn vns hieruon tröstliche vnd gnedige antwort widderfahrenn lassenn, seindt wir jn aller vnderthenigkeit zůzerdienen bereidt.
E.F.G.
Armenn Jůddenn
Transkription zit. nach: Martin Bucer, Deutsche Schriften, Bd. 7, Schriften der Jahre 1538/9, Gütersloh 1964, S. 386-387.
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