Dokument 4
Gesetz betreffend Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich, 6. Juli 1938.
Urheber
Reichskanzler, Reichswirtschaftsminister, Vertreter des Reichsministers des Innern
Datum
06.07.1938
Bestand/Sign.
RGBl. II 1938, S. 823-824
Bestand/Inventar
2 Seiten
Die Gewerbeordnung wird durch die Einfügung des § 34 b dahingehend geändert, dass Juden verboten sei, das Bewachungsgewerbe, die gewerbsmäßige Auskunftserteilung über Vermögen und persönliche Angelegenheiten, das Handeln mit Grundstücken, die Vermittlung von Immobilienverträgen und Darlehen, das Gewerbe der Haus- und Grundstücksverwalter, die gewerbsmäßige Heiratsvermittlung sowie das Fremdenführergewerbe auszuüben. Darüber hinaus wird laut Art. II der Hausierhandel verboten.
Bearbeiter: kr — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=7444
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