Schreiben an die Landräte in Eschwege, Frankenberg, Fritzlar-Homberg, Fulda, Gelnhausen, Hanau, Hersfeld, Hünfeld, Marburg, Melsungen, Rotenburg a. d. Fulda, Schlüchtern, Schmalkalden, Witzenhausen und Ziegenhain sowie die Staatspolizei-Aussendienststelle, den Polizeidirektor in Hanau, den Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Marburg und nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, den Regierungspräsidenten in Kassel und die SD.-Hauptaussenstelle in Kassel.
Die Verfügung enthält v. a. Informationen zum Ablauf der Deportation und zum Umgang mit Vermögen sowie Vorgaben zum Umfang des Gepäcks. Dem Schreiben ist eine Namensliste der betroffenen Juden aus dem Kreis Marburg-Land beigelegt (siehe folgendes Dokument).
Die Deportation nach Theresienstadt vom 7.9. 1942 (ab Kassel) schließt die am 8.12.1941 begonnenen "Evakuierungen" ab. Mit der Deportation vom 7.9. 1942 werden die letzten verbliebenen jüdischen Bürger aus dem Bereich des Regierungspräsidiums Kassel in die Vernichtungslager geschickt.
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