Der Landrat des Landkreises Marburg meldet die zwangsweise Übersiedlung jüdischer Familien aus Schweinsberg und Mardorf nach Rauischholzhausen. Infolge der Ghettoisierung würden im Landkreis Marburg Juden nur noch in den Gemeinden Rauischholzhausen und Roth leben. Der Landrat begründet dieses Verfahren mit einer "besseren Kontrolle" und "vereinfachtem Schriftverkehr".
Des Weiteren werden in dem Schreiben die beiden aus Mardorf zwangsweise umgesiedelten Juden namentlich genannt. Die betroffenden Schweinsberger Juden werden in einem Schreiben des Schweinsberger Bürgermeisters an den Landrat des Landkreises Marburg vom 30. Juli 1942 genannt, das dem Schreiben an die Staatspolizeistelle Kassel als Abschrift vorangestellt ist (siehe vorangehendes Dokument).
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