Der Landrat in Marburg schreibt an den Bürgermeister in Kirchhain, wie nach der Deportation der Juden mit deren zurückgelassenem Vermögen und Wohnungen umzugehen ist. Er bittet zunächst um Bestätigung, daß die Wohnungsschlüssel in Verwahrung genommen wurden und weist darauf hin, das der Bürgermeister dafür zu sorgen hat, dass die Wohnung von außern nicht beschädigt wird, da "hierdurch nicht der Jude, sondern das Reich geschädigt werde". Weiterhin gibt er die Anweisung, in den polizeilichen Melderegistern beim Zielort nicht Vermerke wie "evakuiert nach dem Osten", sondern "unbekannt verzogen" anzugeben, "damit sich keinerlei Schwierigkeiten ergeben". Der Bürgermeister notiert dazu handschriftl.: "Wir haben die von den evakuierten Juden zurückgelassenen Vermögensgegenstände sichergestellt ... die Wohnungsschlüssel befinden sich in meinem Besitz ... den Pol.(lizei) beamten werden angewiesen den Wohnungen besonderes Augenmerk zu widmen".
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