Die Verordnung des Preußischen Ministerpräsidenten behandelt das "Problem" der nach dem Sieg der "nationalsozialistischen Revolution" ins Ausland geflüchteten Personen, die durch ihr "vaterlandsloses" und gegen den nationalsozialistischen Staat gerichtetes Verhalten eine "der wesentlichsten Quellen der unausgesetzten Vergiftung der internationalen Politik und der teilweise noch immer festzustellenden feindseligen Haltung des Auslandes gegenüber dem neuen Deutschland" seien. Allerdings sei es mitlerweile so, dass die von den Emigranten ins Ausland getragenen "Greuelmärchen" über das nationalsozialistische Deutschland immer weniger Gehör fänden und auch das Ausland die Unwahrheit dieser Lügen erkannt hätte.
Durch eigenes Verschulden verschlechtere sich nun zunehmend die wirtschaftliche Lage dieser Emigranten und eine immer größere Rückwanderung mache sich bemerkbar. Bei der Rückwanderung sei zu beachten, dass politische Flüchtlinge, die eigentlich in Wahrheit Kriminelle seien, nicht in Deutschland erwünscht seien und bei Einreiseversuch zu verhaften sind. Auch Emigranten, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, seien im Land nicht erwünscht. Ebensowenig "dürfen die marxistischen Zersetzer und Verbrecher in führenden Stellungen" jemals wieder in Deutschland einreisen. Zuletzt gäbe es noch die kleinen Leute, die durch antinationalsozialistischer Propaganda abgeschreckt wurden und sich ins Ausland flüchteten. Sofern diese sich bereit zeigen, gegen diese "Greuelpropaganda" anzugehen, sei ihnen sie Einreise erlaubt.
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