Dokument 10.0
Antwortschreiben des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen an die Staatspolizeistelle Kassel betreffend Auflistung der Lebensmittelgeschäfte und Uhrzeiten, zu denen Juden einkaufen gehen dürfen, 6. Oktober 1939.
Urheber
Landrat des Kreises der Eder in Bad Wildungen
Datum
06.10.1939
Bestand/Sign.
HStAM 180 Wildungen 1234 Bl. 62 r-v
Bestand/Inventar
DIN A4/2
Zunächst teilt der Landrat mit, dass im Kreis der Eder nur in Bad Wildungen, Mehlen, Sachsenhausen und Züschen Juden wohnen würden. Des Weiteren listet der Landrat in seinem Schreiben auf, in welchen Lebensmittelgeschäften und zu welchen Uhrzeiten Juden in Bad Wildungen, Mehlen, Sachsenhausen und Züschen Juden einkaufen dürfen.
Bearbeiter: kr — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=6830
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