Der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit Kurt Schmitt an den Oberpräsidenten in Kassel.
Anordnung des Ministers Schmitt, wonach der "Arierparagraph" der Beamtengesetzgebung in der gewerblichen Wirtschaft keine Anwendung fände und arische wie "nicht-arische" Gewerbe gleich behandelt werden müssen, um die Vermehrung der Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Um das Vertrauen in die Wirtschaft nicht zu gefährden, setzt sich Schmitt für den reibungslosen Ablauf des Weihnachtsgeschäftes ein. Er erwähnt Maßnahmen gegen "nicht-arische" Geschäfte, die in Hessen-Nassau durchgeführt worden seien und seinen Anordnungen widersprächen. Eine Auflistung der vorgefallenen Ereignisse liegt allerdings nicht bei. Des weiteren odnet er an, Behinderungen des kaufenden Publikums, Beschmieren der Straßen und Schaufenster sowie das Anbringen von Boykottschildern zu unterlassen.
Der Reichswirtschaftsminister bezieht sich auf Erlasse des Reichsministers des Innern vom 17.1.1933 und auf sein eigenes Schreiben an den Deutschen Industrie- und Handelstag vom 8.9.1933 sowie auf ein Rundschreiben an die Landesregierungen vom 13.11.1934.
Aus Kassel wird dieses Schreiben an die Landräte und Polizeipräsidenten des Bezirks weitergeleitet.
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