Dokument 1
Königliches Dekret vom 20. Juni 1808, welches Maaßregeln gegen die Deserteurs, gegen die Wiederspenstigen Conscribirten und diejenigen, die sie begünstigen enthält.
Urheber
Königliche Buchdruckerei, im Auftrage der Westphälischen Regierung
Datum
20.06.1808
Bestand/Sign.
HStAM Bibliothek: Sig. IX B 4496, Gesetzes Bulletin von 1808, 2 Teil.
Bestand/Inventar
5 Seiten (S. 200-205 des Gesamtwerks)
Königliches Dekret vom 20. Juni 1808, welches Maaßregeln gegen die Deserteurs, gegen die Wiederspenstigen Conscribirten und diejenigen, die sie begünstigen enthält.
Als Conscribirte bezeichnete Männer die zum Zwangswehrdienst eingezogen wurden. Dieses Schicksal konnte alle männlichen Bürger im Alter von 20 bis 25 Jahren ereilen.
Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=5788
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URL dieser Ausstellung: http://digam.net/index.php?exp=233
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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