Dokument 3
Gesetz vom 17. Juli 1808, im Betreff einer Anleihe von 20.000.000 Francs
Urheber
Königliche Buchdruckerei, gedruckt im Auftrag der westphälische Krone.
Datum
17.07.1808
Bestand/Sign.
HStAM Bibliothek: Sig. IX B 4496, Gesetzes Bulletin von 1808, 2 Teil.
Gesetz vom 17. Juli 1808, im Betreff einer Anleihe von 20.000.000 Francs.
Für die Finanzierung der Kriege des Kaisers Napoleon verlangte Jérôme per Dekret vom 17. Juli vom Königreich Westphalen eine Kriegsanleihe von 20 Millionen Francs (Franken). Die Erbringung dieser Summe wurde auf die Einwohner des Königreichs abgewälzt.
Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=5599
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