Dokument 7
Königliches Dekret vom 29. April 1809, die Insurgenten in den Departementen Fulda und Werra betreffend
Urheber
Königliche Buchdruckerei, gedruckt im Auftrag der westphälische Krone.
Datum
29.04.1809
Bestand/Sign.
HStAM Bibliothek: Sig. IX B 4496, Gesetzes Bulletin von 1809, 2 Teil
Bestand/Inventar
9 Seiten (Seiten 26-35 der Gesamtausgabe)
Königliches Dekret vom 29. April 1809, die Insurgenten in den Departementen Fulda und Werra betreffend.
Nach dem hier präsentierten Dekret vom 29. April 1809 wurden die Führer des Dörnbergaufstandes für Verräter gegen das Vaterland erklärt, sie sollten gefasst und von einem Spezial-Kriegsgericht zum Tod durch Erschießen verurteilt werden. (Dörnberg selbst konnte nicht gefasst werden.) Alle weiteren Beteiligten des Aufstandes wurden begnadigt und konnten in ihrer Städte und Dörfer zurückkehren, sofern sie sich ruhig verhielten und ihre Waffen ablieferten.
Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=5597
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