Dokument 9
Königliches Dekret vom 18. März 1808, welches die Verrichtung der Wahl-Collegien des Königreichs, wie auch die Art und Weise, wie sie gehalten werden sollen, bestimmt.
Urheber
Königliche Buchdruckerei, gedruckt im Auftrag der westphälische Krone.
Datum
18.03.1808
Bestand/Sign.
HStAM Bibliothek: Sig. IX B 4496, Gesetzes Bulletin Sammlung von 1808, 1 Teil
Bestand/Inventar
18 Seiten (S. 456-473 der Gesamtausgabe)
Königliches Dekret vom 18. März 1808, welches die Verrichtung der Wahl-Collegien des Königreichs, wie auch die Art und Weise, wie sie gehalten werden sollen, bestimmt.
Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=5595
—
URL dieser Ausstellung: http://digam.net/index.php?exp=233
© 2024 DigAM - digitales archiv marburg /
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.