Dokument 1
Königliches Dekret vom 27. Januar 1808, welches die Verfassung der Gerichtshöfe enthält.
Urheber
Königliche Buchdruckerei, gedruckt im Auftrag der westphälische Krone.
Datum
27.01.1808
Bestand/Sign.
HStAM Bibliothek: Sig. IX B 4496
Bestand/Inventar
29 Seiten (S. 282-311 der Gesamtausgabe)
Königliches Dekret vom 27. Januar 1808, welches die Verfassung der Gerichtshöfe enthält.
Das hier präsentierte Dekret vom 27. Januar 1808, wurde Jérôme verordnet, um den 47'ten Artikel der Constitution vom 15. November in Vollzug zu setzten. Die verschiedenen neu errichtenden Gerichtshöfe werden noch einmal ausführlichst in ihrer Zusammensetzung und ihren Aufgaben beschrieben.
Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=5589
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URL dieser Ausstellung: http://digam.net/index.php?exp=233
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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