Dokument 4
Königliches Dekret vom 24. Dezember 1807, welches das Reglement für den Staatsrath enthält.
Urheber
Königliche Buchdruckerei
Datum
24.12.1807
Bestand/Sign.
HStAM Bibliothek: Sig. IX B 4496, Gesetzes Bulletin von 1808, 1. Teil.
Bestand/Inventar
14 Seiten (S. 79 -93 der Gesamtausgabe)
Königliches Dekret vom 24. Dezember 1807, welches das Reglement für den Staatsrath enthält.
In diesem Königlichem Dekret Jérôme Bonapartes wird die genaue Zusammensetzung des Staatsrates aus den Prinzen von Königlichem Geblüt, den Ministern, den Staatsräten, den Auditoren und dem Staatssekretär festgelegt. Des weiteren werden die einzelnen Rechte, Befugnisse und Gehälter der Mitglieder des Staatsrates bestimmt.
Anmerkung:
Das hier Präsentierte königliche Dekret vom 24. Dezember 1807 ist als Gesetz-Bulletin Nr.5 in die Gesetzes-Bulletin Sammlung des Königreichs Wetphalen eingegangen.
Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=5560
—
URL dieser Ausstellung: http://digam.net/index.php?exp=233
© 2024 DigAM - digitales archiv marburg /
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.