Auszüge der Akte der Landesregierung Kassel über die Einführung des Code Napoléons als bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Westphalen, 1808
Die Umsetzung des Verfassungsbeschlusses auf Basis des Code Napoléons ein bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Westphalen zu gestallten war nicht nur eine gewaltige Revolution des Justizwesens, sondern auch ein Prozess mit einigen Hindernissen, die sich in der Akte der Landesregierung Kassel wiederspiegelen. So geht z.B. aus dem Bericht des Oberschultheiß [1] Collmann zu Carlshafen hervor, dass gegen Ende des Jahres 1807 kurz vor der Einführung des neuen Gesetzbuches in vielen Gebieten noch nicht einmal eine deutsche Übersetzung des Codes vorhanden war. Unklar ist, zumindest für den Oberschultheiß, auch auf wessen Kosten eine Solche Angeschaft werden solle. Siméon, der Minister für Justiz und Inneres, verweist ihn in einem Antwort schreiben persönlich auf die zwei mögliche ins deutsche Übersetzungen des Codes Napoléons.
Teil-Transkriptionen (siehe auch PDF):
Aus dem Schreiben des Oberschultheiß Collmann zu Carlshafen:
Da nach dem ergangenem Gesetz Bulletin der Codex Napoleon vom I dn= Jan: a: f: an, das Gesetzbuch des Königrecheis Westphalenseyn soll, (...) bey hiesigem Amt aber ein solches Gesetzbuch noch nicht befindlich und ich auch nicht weiß welche von den bisherigen Ausgaben die Sanctionierte sey.Antwortschreiben des Minister für Justiz und Inneres, Siméon:
Quant à la traduction de ce Code en allemand, il en existe deux, l’une de Daniels l’autre de Lassau ; vous pouvez consulter l’une et l’autre et donner la preférence á celle qui, d’après vos –
Übersetzung ins Deutsche:
Was die Übersetzung dieses Codes ins Deutsche betrifft, so gibt es davon zwei, die eine von Daniels die andere von Lassau; Sie können den einen oder den Anderen befragen und den Vorzug an jenen geben, der Ihnen gefällt -
Anmerkung:
[1] Ein Schultheiß ist eine Art Dorfvorsteher oder Bürgermeister.
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