Dokument 5
Kurhessisches Haus- und Staats- Gesetz, vom 4. März 1817.
Urheber
Wilhelm, Kurfürst von Hessen
Datum
04.03.1817
Bestand/Sign.
HStAM Best. 4a 94 Nr. 13
Bestand/Inventar
2
Kurhessisches Haus- und Staats- Gesetz, vom 4. März 1817.
Durch Erlasse wie dieses Haus- und Staats- Gesetz von 1817 versuchte der Hessische Kurfürst Wilhelm I eine konservative Wende um die politischen Veränderungen der Westphälischen Phase seines Landes zurück zu nehmen und die Herrschaft seiner Familie über Kurhessen zu festigen. Ziel ist dabei die Wiedererichtung der absoluten Monarchie und der alten ständischen Verfassung des Volkes.
Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://digam.net/index.php?doc=5470
—
URL dieser Ausstellung: http://digam.net/index.php?exp=233
© 2024 DigAM - digitales archiv marburg /
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.